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Personenbedingte Kündigung, Alkoholerkrankung, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, Arbeitsaufgabe und -umfeld
Leitsätze:
Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen liegen bei einer fristgemäßen personenbedingten Kündigung eines alkoholerkrankten Arbeitnehmers vor, wenn dieser eine Arbeitsaufgabe in einem Arbeitsumfeld verrichtet, die mit Selbst- und Fremdgefährdungen von Personen und Sachen einhergeht. Darin kann ein Kündigungsgrund gegeben sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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