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Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter mit der Äußerung «Sie promovierter Arsch», kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München vom 28.11.2014 hervor. Das AG hielt die fristlose Kündigung durch den Vermieter im konkreten Fall insbesondere mit Blick auf den Umstand für gerechtfertigt, dass der Vermieter und die Mieter im gleichen Haus wohnten (Az.: 474 C 18543/14).
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für die Rechts- und Fachanwälte
Wulf & Collegen
in Stendal und Magdeburg

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