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Ein junges Paar muss wegen Sex in einem Erlebnisbad in den Jugendarrest. Das Landgericht Augsburg hat am 19.08.2015 die vom Amtsgericht gegen den 18-Jährigen und seine 19 Jahre alte Freundin verhängten Zuchtmittel bestätigt.
Wir gehen mal davon aus, dass beide getrennt in den Arrest kommen, damit die angeordnete „Strafe“ „Zuchtmittel“ nicht allzu wörtlich von den beiden genommen wird.
Sandro Wulf
Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Stendal und Magdeburg

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