Der Countdown läuft. Am 21. Juni 2016 erlischt für viele ältere Immobiliendarlehen das sogenannte ewige Widerrufsrecht.
Betroffen sind Verträge, die zwischen November 2002 und Juli 2010 geschlossen worden und bei denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind.
Bisher konnten diese Verträge auch nach vielen Jahren widerrufen werden. Nach einer Gesetzesänderung ist dies nun aber nur noch bis Ende Juni 2016 möglich.
Ist die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft, sollten Betroffene zunächst das Gespräch mit Ihrer Bank oder Darlehensgeber suchen.
Akzeptiert das Geldinstitut den Widerruf, muss das Darlehen rückabgewickelt werden. Dies bedeutet, dass die Bank zu viel gezahlte Zinsen zurückzahlen muss. Es wird, je nach Veränderung der Zinsen, auf den üblichen Zinssatz abgestellt. Dies erfordert eine komplizierte Zinsrechnung, die in den meisten Fällen, zum Beispiel bei Auto- oder Immobiliendarlehen, mehrere Tausende Euro Rückzahlung bedeuten können. Der Einspareffekt ist enorm.
Die Kunden müssen sich darauf einstellen, dass das restliche Darlehen kurzfristig zurückgezahlt werden muss. Wichtig ist es deshalb die Anschlussfinanzierung sicherzustellen.
Akzeptiert die Bank den Widerruf nicht, sollte der Kunde sich anwaltlich beraten lassen und notfalls, sofern außergerichtliche Schreiben nicht zur Klärung beitragen, klagen.
Sowohl bei der Zinsberechnung, der Rückabwicklung des Darlehens als auch bei der Suche nach einem neuen Darlehenspartner werden wir Sie begleiten und Ihnen helfen. In einer Vielzahl von Fällen haben wir die Interessen des Mandanten erfolgreich durchgesetzt. Gern können Sie uns anrufen. Fragen Sie bitte nach Herrn Rechtsanwalt Leister oder Herrn Rechtsanwalt Wulf.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt
für die Rechts-und Fachanwälte Wulf und Collegen
in Stendal und Magdeburg.