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Der Streit um griechische Reparationsforderungen gegenüber Deutschland spitzt sich zu: Der griechische Justizminister Nikos Paraskevopoulos hat sich am 11.03.2015 bereit erklärt, die Pfändung deutscher Immobilien in Griechenland zu erlauben, sollte es zwischen Athen und Berlin zu keiner Einigung über die griechischen Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg kommen.
Höchster griechischer Gerichtshof hielt Pfändungen deutschen Eigentums für zulässig
«Ich beabsichtige die Erlaubnis zu geben», sagte er im griechischen Fernsehen. Die endgültige Entscheidung werde jedoch die Regierung unter Premier Alexis Tsipras treffen, hieß es. Der höchste griechische Gerichtshof (Areopag) hatte 2000 nach einer Klage der Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im mittelgriechischen Distomo im Jahr 1944 mit 218 Opfern beschlossen, deutsches Eigentum in Griechenland dürfe beschlagnahmt und gepfändet werden, um die Kläger zu entschädigen. Zuvor hatte ein Landgericht in der Provinzstadt Livadeia den Hinterbliebenen der Opfer 28 Millionen Euro Entschädigungen zugesprochen. Der Internationale Gerichtshof hielt die Klagen 2012 wegen Verletzung der Staatenimmunität für unzulässig.
Von Investitionen in Grundstückseigentum in Griechenland kann danach zur Zeit nur abgeraten werden.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Kanzlei Wulf & Collegen
in Stendal und Magdeburg

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