Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht schloss die Klägerin am 18.02.2016 einen Vergleich mit der Lufthansa. Demnach zahlt Europas größte Fluggesellschaft 14.175 Euro an die junge Frau, die sich um eine Pilotenausbildung beworben und mehrere Tests bestanden hatte, letztlich aber dennoch eine Absage erhielt, weil sie mit knapp 1,62 Meter zu klein war (Az.: 8 AZR 638/14 und 8 AZR 770/14).
Frau sah sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert
Laut Tarifvertrag müssen angehende Piloten mindestens 1,65 Meter groß sein. Die Frau sah sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert, weil Frauen im Schnitt kleiner seien als Männer und deswegen häufiger an dieser Hürde scheiterten. Daher zog sie vor Gericht und verlangte 120.000 Euro Schadensersatz.
Landesarbeitsgericht hatte Rechtsverletzung bejaht
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte bereits Zweifel an der Regelung bei Lufthansa. Die Richter bescheinigten der Klägerin 2014, dass ihr Persönlichkeitsrecht fahrlässig verletzt und sie „mittelbar wegen ihres Geschlechts benachteiligt“ wurde. Dabei zogen sie wissenschaftliche Daten heran, wonach 44% der Frauen über 20 Jahre in Deutschland kleiner als 1,65 sind – aber nur knapp 3% der Männer. Eine Entschädigung oder Schadenersatz lehnte das Gericht jedoch ab (Az. 5 Sa 75/14).
Lufthansapiloten müssen zwischen 1,65 und 1,98 Meter groß sein
Um Pilot bei Europas größter Fluggesellschaft zu werden, muss ein Bewerber nicht nur fließend Englisch und Deutsch sprechen, körperlich fit und psychisch belastbar sein. Die Lufthansa hat auch die Größe ihrer künftigen Piloten per Tarifvertrag definiert: Sie dürfen nicht kleiner als 1,65 oder größer als 1,98 sein. „So soll sichergestellt werden, dass ein Pilot oder eine Pilotin problemlos und in jeder Situation in der Lage ist, alle Bedienelemente im Cockpit zu erreichen“, begründet Firmensprecher Helmut Tolksdorf.
Sandro WULF
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
In Stendal und Magdeburg