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Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.11.2017 entschieden, dass die Kinder des ehemaligen Drogeriekönigs Anton Schlecker, Lars und Meike Schlecker, für 2 Jahre und 9 Monate bzw. 2 Jahre und 8 Monate ins Gefängnis müssen. Der ehemalige Unternehmer Anton Schlecker bekam dagegen lediglich eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 54.000 € zahlen. In Anbetracht dessen, dass ihm vorgeworfen wird, dass er vor der Anmeldung der Insolvenz mehrfache Millionenbeträge auf sein Privatkonto umgebucht haben soll, eine überschaubare Summe.
Die Kinder des Drogeriekönigs Schlecker wurden wegen des Vorwurf des Bankrottes als auch der Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue verurteilt. Sie hatten durch ihre Tochterfirma die Logistik der Drogeriefilialen abgewickelt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die sich anbahnende Insolvenz bereits früher hätten erkennen müssen bzw. erkannt haben und Gelder von dem überschuldeten Einzelhandelsunternehmen in Ihr Unternehmen abgeflossen sind.
Nachdem die größte Drogeriemarktkette Europas mit der Insolvenzanmeldung im Jahr 2012 in die Pleite gerutscht ist und etliche 1000 Mitarbeiter ihren Job verloren haben, was Anton Schlecker hätte früher feststellen müssen und somit die Gläubiger vor weiteren Schäden hätte bewahren können, haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen. Dennoch soll er, trotz der Überschuldung Millionenbeträge von dem Firmenkonto auf Privatkonten überwiesen haben.
Anton Schlecker und seine Kinder haben noch im Jahre 2017 versucht, die Folgen des sich anzeigenden Strafverfahrens zu mildern, in dem sie freiwillig zur Insolvenzmasse 4 Millionen € und zu einem späteren Zeitpunkt weitere 10 Millionen € überwiesen. Dennoch verbleiben Gläubigerforderungen in der Höhe von mehr als 1 Milliarde €.
Ein Strafverfahren gegen die Ehefrau Christa Schlecker, die auch im Stuttgarter Strafprozess angeklagt war, wurde eingestellt.
Mit dem Strafverfahren ist die juristische Aufarbeitung jedoch noch nicht abgeschlossen. In 2 Wochen beginnt in Österreich ein Verfahren gegen die Ehefrau Christa Schlecker und die beiden Kinder. In diesem Verfahren werden vom Insolvenzverwalter Schadensersatzforderungen in vielfacher Millionenhöhe geltend gemacht.
Es bleibt abzuwarten wie diese Verfahren ausgehen.
Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Fach-und Rechtsanwälte
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