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Der Bundesfinanzhof hat mit einer aktuellen Entscheidung im Jahre 2018 entschieden, dass die von dem Finanzamt geforderten Zinsen für Steuernachzahlungen zu hoch sind.

Wer gut verdient hat, weiß dass das Finanzamt immer an dem Erfolg des Steuerzahlers Anteil haben möchte. Dies für sich ist oft einen Grund der Verärgerung. Diese Verärgerung wird umso größer, wie das Finanzamt teilweise Jahre benötigt um den endgültigen Steuerbescheid zu erstellen und sodann auf die von ihr geforderten Nachzahlungen auch noch Zinsen erhebt, die fern jeglicher Realität sind. Erhebliche und im Ergebnis unberechtigte Nachzahlungen an das Finanzamt drohen insbesondere mittelständischen Unternehmen bzw. deren Inhabern als auch Mitarbeitern, die auf Grund von Bonizahlungen am Ergebnis ihrer Arbeit beteiligt werden.

Vollzug der Zinsforderung

So ähnlich sieht das nunmehr der neunte Senat des Bundesfinanzhof, der den Vollzug der Zinsforderung aussetzt.
Die Richter kamen zu der Auffassung, dass der Zinssatz von monatlich 0,5 % der Steuerschuld bereits „realitätsfern“ sei und gegen das Grundgesetz verstoße. Dies umso mehr, weil Nachzahlungszinsen keine Säumniszinsen für eine verspätete Steuerzahlung darstellen sollen. Wenn Steuerzahler die vom Finanzamt gesetzte Frist zur Zahlung ihrer Steuern überschreiten, verlangt der Fiskus nicht nur 0,5 % sondern 1,0 % pro Monat.

Sollten die Richter auch im Hauptsacheverfahren bei ihrer Auffassung bleiben, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs abschließend entscheiden. Dies wird nötig, weil im Jahr 2017 der dritte Senat des Bundesfinanzhofs die Nachforderungszinsen noch für berechtigt und in der Höhe angemessen hielt.

Für Steuerzahler heißt das, dass Sie am besten Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt von Ihnen Nachzahlungszinsen einfordert insbesondere diese mit dem Steuerbescheid festgesetzt wurden oder werden.

Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Rechts – und Fachanwälte Wulf und Collegen
in Stendal und Magdeburg

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