info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Altpapier im Kamin verfeuern? Für viele Ofenbesitzer mag das normal sein. Es ist aber verboten – und das aus gutem Grund. Auch Tannenzapfen haben im Ofen nichts zu suchen.
Es ist verboten, die alte Zeitung im Ofen zu verheizen. So steht es in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Die regelt in Deutschland, womit Kachel- und Kaminofen betrieben werden dürfen. Durch das Verbrennen von Papier werden Emissionen freigesetzt. Holzscheite sind hingegen zum Beispiel emissionsärmer und deshalb auch okay. Zum Anzünden dürfen Ofen- und Kaminnutzer hingegen Papier verwenden, solange dabei nicht mehr als zwei, drei Seiten Zeitung zum Einsatz kommen.
Auch Tannenzapfen gehören nicht in den Ofen, da sie mehr Schwermetalle aus der Luft filtern und speichern als Holz. Das hat zur Folge, dass die Emissionen beim Verbrennen entsprechend höher sind.
Damit das Holz im Ofen schnell gut anbrennt, brauchen die Flammen beim Anzünden viel Sauerstoff. Deshalb sollten Ofenbesitzer währenddessen die Luftzufuhr höher einstellen, erläutert der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt am Main. So erreiche das Feuer rasch eine hohe Temperatur. Hat sich ausreichend Glut gebildet, kommen Holzscheite oder Briketts in den Ofenraum. Damit das Material nun langsam und gleichmäßig abbrennt, wird die Luftzufuhr gedrosselt.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen