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Die einschneidenden gesetzlichen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis, wie 3G-Regel, Homeoffice, Anbieten von Testungen und Maskenpflicht gelten mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung nur bis zum 19.03.2022.

Was gilt seit dem 20.03.2022?

Seit dem 20.03.2022 sind Tests nur noch dann zur Arbeitsaufnahme nötig, wenn

• dies von dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit,
auf seine Kosten durchgeführt wird und
• im Rahmen seines Hygienekonzepts verhältnismäßig geregelt wurde.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde über den 19.03.2022 verlängert und dennoch gelten die alten Regelungen nicht mehr. Klingt verwirrend? Ist aber so!

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