Auch in Brasilien gibt es Arbeitsgerichte.
Nach einer Entscheidung eines brasilianischen Arbeitsgerichtes müssen bei WM-Spielen mit großer Hitze die Fußballspieler zur 30. Minute jeder Halbzeit Trinkpausen einlegen.
Sollte die Fifa gegen diese richterliche Festsetzung verstoßen, droht eine Ordnungsgeld von 67.000 €.
Werden bei einem Spiel 32 Grad überschritten werden, hat der Schiedsrichter zusätzlich für Kühlungspausen sorgen; Umsetzung und Kontrolle derartiger Pausen bleibt dem Schiedsrichter überlassen.
Erstmals bei dem Spiel USA gegen Portugal am Montag (23.6.14) mußte nach der richterlichen Vorgabe die Partie aufgrund der Hitzebelastung unterbrochen werden.
Interessant an der Entscheidung ist, daß zunächst im Rahmen eines zweistündigen frustrierenden Verhandlungsversuches eine gütliche Einigung scheiterte; die Fifa sah keine Zuständigkeit des brasilianischen Arbeitsgerichtes. Zwischen den Spielern und der Fifa bestehe kein arbeitsrechtliches Angestelltenverhältnis, insbesondere sei die FIFA nur Organisator der Weltmeisterschaft und nicht Arbeitgeber.
Das brasilianische Arbeitsgericht sah sich gleichwohl für zuständig und legte die Zwangspause per Eilentscheidung fest.
Hendrik Lippmann & Sandro Wulf
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen