Nachdem wir in den letzten Wochen für unsere Mandanten aussergerichtlich Bearbeitungsgebühren in der Summe von gut sechsstelligen Summen zurückfordern konnten, ist es an der Zeit, darauf hinzuweisen, dass wir aufgrund des nun mehr nur noch engen Zeitfensters, bis zum 31.12.2014, keine weiteren Forderungen auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren aussergerichtlich geltend machen können.
Eine angemessene Fristsetzung gegenüber dem Darlehensgeber ist durch die anstehenden Weihnachtsfeiertage nicht mehr möglich. Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch gern zwischen den Feiertagen. Eine Reaktion auf Schreiben an Banken und sonstigen Darlehensgebern ist jedoch in dieser Zeit nicht mehr zu erwarten.
Danach droht die Verjährung Ihrer Forderungen, wenn diese nicht mindestens mit einem Mahnbescheid bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden.
Dieses Verfahren löst nach dem Gesetz Kosten aus, Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten, die vom Antragsteller oder dessen Rechtsschutzversicherung zu tragen sind und bei Obsiegen von dem Darlehensgeber zu erstatten sind.
Wenn Sie unter diesen Voraussetzungen Ihren Rückerstattungsanspruch auf die Bearbeitungsgebühr für die von Ihnen abgeschlossenen Darlehen zwischen 2004 und 2011 sichern wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Kanzlei Wulf & Collegen
in Stendal und Magdeburg.