Ein Gastwirt haftet nicht, wenn ein Gast sich beim Verzehr eines Stückes Halsgrat eine Zahnbrücke beschädigt, weil er auf ein Knochenstück beißt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Denn ein solcher Vorfall sei dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen, heißt es in dem Urteil vom 12.02.2015 (Az.: 213 C 26442/14, rechtskräftig).
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Stendal und Magdeburg