Verkehrsunfall im Ausland – Was nun?
Die Urlaubssaison hat gerade begonnen und viele Urlauber beabsichtigen, mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland zu fahren. Oftmals sind die Verkehrsregelungen in dem jeweiligen Land jedoch nicht bekannt. Ein Unfall ist schnell passiert.
Leider gestaltet sich die Schadensregulierung in der Regel weitaus schwieriger als im Inland.
Sind an einem Verkehrsunfall im Ausland ein Deutscher und ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates beteiligt, so kann er seine eigenen Ansprüche in Deutschland an einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners herantragen. Hierbei genügt es, dass Kennzeichen des ausländischen Unfallgegners bekanntzugeben.
Sofern eine außergerichtliche Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht erfolgreich ist, kann versucht werden, in Deutschland die Entschädigungsstelle, den Verein Deutsche Verkehrsopferhilfe, in Anspruch zu nehmen. Sofern auch hier eine Schadensregulierung nicht realisiert werden kann, bleibt letztlich die Erhebung der Klage gegen den ausländischen Versicherer. Problematisch ist hierbei, dass in der Regel das Recht des Unfallortes Anwendung findet.
Wichtig zu wissen, ist ebenfalls, dass die Regulierung der Schäden in den jeweiligen EU-Ländern unterschiedlich ausgestaltet ist. Jedes EU-Mitgliedsland hat eigene rechtliche Regelungen getroffen, sodass es von Beginn einer Schadensregulierung hilfreich ist, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Stefanie Richter
Rechtsanwältin/ Fachgebiet Verkehrsrecht
für die Rechtsanwälte Wulf & Collegen