Der BGH hat entschieden, dass Erwerber von Wohnungseigentum nicht für die Hausgeldschulden des Voreigentümers haften. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision einer Wohnungseigentümergemeinschaft zurück und entschieden damit entgegen einer in Rechtsprechung und Rechtsliteratur verbreiteten Auffassung. Weitere Details zum Urteil erfahren Sie bei uns.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt