Klare Ansage des Bundesgerichtshofs:
Alle innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren sind zu erstatten. Viele Banken zahlen jetzt, aber längst nicht alle. Vor allem einige Sparkassen verweigern mit haarsträubenden Ausreden die Erstattung.
Was Sie jetzt tun Können. Es eilt. Am 31.12. verjähren Erstattungsforderungen für bis Ende 2011 gezahlte Gebühren.
Wir holen Ihr Geld zurück. Melden Sie sich einfach telefonisch in unserer Kanzlei in Stendal oder Magdeburg.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht