info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Fast jedes Unternehmen hat schon unliebsame Bekanntschaft damit gemacht: schlechte Bewertungen im Internet. Oftmals erfolgen die Bewertungen anonym. Ein Unternehmen hat dann kaum eine Chance, sich effektiv gegen den Bewertenden zur Wehr zu setzen.

Mit einem aktuellen Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 hat jetzt der BGH die Rechte der bewerteten Unternehmen gegenüber Bewertungsportalen gestärkt.

Kann der Unternehmen bei einer anonymen Bewertung nämlich auch anhand der Bewertung selbst nicht erkennen, von wem die Bewertung stammt und rügt, dass der Bewertung kein tatsächlicher Kundenkontakt zu Grunde liegt, muss nach der neuesten Rechtsprechung der Betreiber des Bewertungsportals die Berechtigung für die Abgabe der Bewertung klären. Andernfalls ist der fehlende Kundenkontakt als wahr zu unterstellen – und damit die Bewertung rechtswidrig und zu löschen.

Du möchtest gegen schlechte Bewertungen deines Unternehmens vorgehen? Dann ruf uns einfach an oder schick uns eine E-Mail. Wir wissen, wie man es am besten macht – und helfen dir schnell und effektiv.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen