Wenn ein Kreuzfahrtpassagier infolge höherer Gewalt nicht zum Ausgangshafen anreisen kann, kann er den Vertrag über die Teilnahme an der Kreuzfahrt auch dann kündigen, wenn die Anreise nicht Bestandteil des Reisevertrags ist.
Diese überraschende Entscheidung kann auch für eine Vielzahl anderer Fälle von Problemen bei Ihren Urlaubsreisen zu einer Lösung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
für das Team der Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht