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Heute kommen wir auf Urteil und Beitrag von vor wenigen Tagen zurück, welches „hohe Wellen“ schlägt.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sieht das Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport mit Sorge. «Wir müssen das sehr sorgfältig betrachten, denn es steht für mich außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann», sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch «Sport1». Dass es für die Befristung von Arbeitsverträgen in der freien Wirtschaft klare Grenzen gebe, sei «völlig richtig», meinte der Jurist. Aber im Fußball wisse doch jeder, «dass man nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern dass man Zeitverträge hat, die immer wieder auf`s Neue verlängert werden.»
Sportrechts-Anwalt schließt sich Kritik an
Sportrechts-Anwälte sind sich uneinig. Es finden sich folgende Auffassungen.
„Man kann den Profisport nicht mit anderen Branchen vergleichen, weil ein Sportler nur eine begrenzte Zeit seinen Beruf ausüben kann. Auch deshalb verdienen Fußballer viel mehr Geld als normale Angestellte.“
Überzeugend finde ich diese Begründung nicht. Sicher kann man darüber diskutieren, in welcher Form Besonderheiten des Profisports im Arbeitsrecht zu berücksichtigen sind. Keinesfalls reicht zur Begründung der Höhe Verdienst.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Arbeitsgericht Mainz hatte im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass auch Profisportler nicht beliebig häufig Zwei- oder Dreijahresverträge erhalten können, sondern dass solche Befristungen auch hier den engen gesetzlichen Grenzen des TzBfG unterliegen (Az.: 3 Ca 1197/14). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Müllers Ex-Club Mainz 05 will in die Berufung gehen.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Rechts- und Fachanwälte
Wulf & Collegen
In Stendal & Magdeburg

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