info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung kommt nicht nur in dramatischen Filmen und Büchern vor, sondern ist ein Ergebnis einer langwierigen Manipulation des Kindes.

Meist geht dieser eine Trennung voran. Trennungen sind grundsätzlich nie leicht. Oft gehen Trennungen mit Wut und einer Menge Enttäuschungen einher. Nicht selten möchte man dem Expartner ähnliche oder gar schlimmere schmerzliche Gefühle zufügen, die man gerade selbst verspürt.

Ein großer Fehler wäre es hier das eigene Kind für seine Zwecke auszunutzen.

Die Entscheidung entgegen aller Vernunft dies doch zu tun, kann der Anfang einer Eltern-Kind-Entfremdung sein, mit verheerenden Folgen.

Doch was verbirgt sich hinter einer Eltern-Kind-Entfremdung überhaupt?

Der Begriff wurde bereits 1985 von dem amerikanischen Kinderpsychiater Prof. Richard Alan Gardner eingeführt.

Die Eltern-Kind-Entfremdung (engl. Parental Alienation) beschreibt einen Zustand, in dem sich ein Kind im Rahmen einer Trennung extrem mit einem Elternteil verbündet und den anderen Elternteil dabei immer mehr ablehnt, ohne dass es selbst den Grund dafür kennt und ohne dass es wirklich einen Grund dafür gibt.

Meist überträgt der verlassene Elternteil nach der Trennung schon fast unbewusst seine negativen Gefühle gegenüber dem anderen Elternteil auf das Kind.

Im schlimmsten Fall gerät das Kind hierdurch in einen sog. Identitätskonflikt, in einen Konflikt mit sich selbst.

Dieser Zustand gefährdet das Kindeswohl.

Einer gesunden Entwicklung entspricht es, wenn sich das Kind mit beiden Elternteilen identifizieren kann. Dies kann es nur dann, wenn es auch beide Elternteile liebhaben darf. Ein gesundes Eltern-Kind-Verhältnis zu beiden Elternteilen ist maßgeblich für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes.

Ein Kind darf sich nicht für einen Elternteil entscheiden müssen. Eine solche Entscheidung wäre gegen seine Natur, da es keinem Elternteil wehtun möchte.

Diese gefährliche Entfremdung kann durch folgende Handlungen entstehen zw. begünstigt werden:

  • Negative Äußerungen oder Schimpfwörter über den anderen Elternteil
  • Druck auf das Kind ausüben
  • Desinteresse oder negative Gefühle, wenn das Kind vom Umgangstermin mit dem anderen Elternteil kommt oder zu diesem geht
  • Umgang oder Kommunikation mit dem anderen Elternteil verhindern

Die möglichen Folgen für das Kind werden in diesem Zusammenhang oft unterschätzt. Das Kind kann auch noch viele Jahre, noch bis in das Erwachsenenleben hinein, an folgenden Folgen leiden:

  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Angststörungen
  • Depressionen

Doch was könnte man im Falle einer schwierigen Trennung vom anderen Elternteil stattdessen tun?

Trotz Trennung ist es immer wichtig über seinen eigenen Schatten zu springen und positiv auf das Kind einzuwirken, wenn es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Dem Kind gegenüber muss ganz offen kommuniziert werden, dass es richtig und wichtig ist, trotz der Trennung ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen beizubehalten.

Eine Eltern-Kind-Entfremdung ist eine gefährliche und schleichende Entwicklung, die am meisten dem Kind schadet.

Doch nicht nur für das Kind hat eine solche Manipulation Konsequenzen.

Die Kinder werden von § 1631 BGB geschützt. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte die Eltern-Kind-Entfremdung offiziell als Kindeswohlgefährdung an.

Sollten sich Anzeichen einer Eltern-Kind-Entfremdung anzeigen, so ist diesen zügig und konsequent entgegenzuwirken. Die Aussetzung des Umgangs, damit das Kind zur Ruhe kommt ist in diesem konkreten Fall der falsche Weg, da hier der Entfremdungsprozessungehemmt seinen Lauf nehmen könnte.

Im Extremfall könnte der entfremdende Elternteil sogar sein Sorge- bzw. Umgangsrecht verlieren.

Gleichzeitig ist das PAS-Syndrom auch nicht als Allheilmittel aller Streitigkeiten und Schwierigkeiten im Umgang mit dem Kind und dem anderen Elternteil zu verstehen und sollte daher nicht vorschnell als des Rätsels Lösung dienen.

Sie haben Fragen zum Umgang bei einer Trennung oder Scheidung? Rufen sich mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gern!

Sarah Eggestein
Rechtsanwältin

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen