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Unabhängig von den hier dargestellten Grundsätzen ist zu bemerken, dass von der Erhöhung des Stundenlohnes vorerst nur die profitieren, die bisher unter 8,50 Euro die Stunde als Grundlohn erhalten haben und der größte Nutzniesser der Staat selber ist.
Dies war auch der eigentliche Hintergrund der Reform und nicht die so viel behauptete Steigerung des Einkommens der Arbeitnehmer.
Der Staat nimmt für jeden Euro mehr die Stunde seine nicht unerheblichen Prozente für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsträger.
Zahlen tun dies die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Wir reden hier über mehrere Milliarden Mehreinnahmen beim Staat!
Jeder soll von dem Lohn, welchen er für seine Vollzeitarbeit bekommt, leben können.
Doch wird mit dieser Mindestlohnreform nicht ein falsches Signal gesetzt?
Mit dem Mindestlohn werden nun zu erst die belohnt, die mangels notwendiger Qualifikation, Berufsabschluss oder ähnlichen Umständen, Hilfstätigkeiten erbringen und denen zum Teil und in der Konsequenz der ausreichende Mehrwert der Leistung nicht zugesprochen wird.
Jede Tätigkeit, mit ganz geringen Ausnahmen, soll zum gesetzlichen Stichtag, mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde vergütet werden. Die Menschen, die sich mit viel Fleiß und Zeit qualifiziert haben, indem sie zum Beispiel einen Beruf erlernt haben, bekommen von diesem Gesetz nicht den Anspruch auf einen höheren Lohn oder Anerkennung dieser Leistung, den sie werden mit den ungelernten (Saison)Arbeitern gleichgestellt.
Nun mag es heissen, das reguliert schon der Arbeitsmarkt. Wenn das so einfach wäre, wieso hat er das nicht beim Mindestlohn getan?
Nun zum Gesetz und seinen Auswirkungen:
grundsätzlich sollen 8,50 Euro die Stunde an den Arbeitnehmer ab dem 01. Januar 2015 in Deutschland gezahlt werden,
der Mindestlohn soll erst an Arbeitnehmer gezahlt werden, die über 18 Jahre sind,
er gilt nicht für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten; Praktikanten von bis zu drei Monaten, wenn der Beschäftigung nicht ein Ausbildungsberuf zugeordnet werden kann; während der Ausbildung oder dem Studium,
es gibt Übergangsregelungen wonach der Zeitpunkt der Geltung bis maximal auf das Jahr 2017 verschoben werden kann.
Wie soll sich der Mindestlohn weiter entwickeln?
Er soll in Zukunft von der Politik bestimmt werden, indem eine Mindestlohnkommision alle zwei Jahre über eine Anpassung berät.
Jetzt kann jeder durchrechnen, wie viel mehr Geld er nach Abzug aller Steuern mehr in seiner Geldbörse hat. Bei den meisten Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft qualifiziert einbringen, wird dies nichts sein oder nur weniger als 100 Euro.
Dagegen stehen Milliardeneinnahmen beim Staat.
Was macht der Staat im Zuge dieser zu erwartenden Mehrarbeit?
Er stellt ca. 1.600 neue Mitarbeiter beim Zoll ein, um zu prüfen, ob die Betriebe und Arbeitgeber auch die Mehreinnahmen an den Staat abführen.
Die Konsequenz ist, dass die Arbeitgeber längst nach Ankündigung dieser gesetzlichen Regelung, die Entlohnungsgrundsätze umstellen (müssen).
In Zukunft wird der Vollzeitvertrag über 40 Stunden die Woche eher die Ausnahme sein. Es werden Arbeitsverträge mit weit weniger Mindeststunden die Woche geschlossen werden. Die dann notwendigen Überstunden werden nicht bezahlt werden.
Arbeitnehmer die diese einklagen wollen, sind nicht nur sehr schnell wieder gekündigt sondern sie werden die Mehrstunden oft nicht nachweisen können.
Die Praxis beweist, dass ca. 90 % der Klagen auf Überstunden vor den deutschen Arbeitsgerichten abgewiesen werden.
Bisher geleistete Sonderzahlungen werden die Arbeitgeber einstellen und somit die Mehrkosten ausgleichen.
Das Leistungsprinzip wird dadurch erheblich ins Wanken gebracht.
Der Arbeitnehmer und jeder Bürger wird aber die Preissteigerungen zu tragen haben.
Die Taxiunternehmen haben Steigerungen von bis zu 35 % angekündigt und in vielen anderen Branchen steht dies bevor.
Werden Sie durch dieses Gesetz Ihr reales Nettoeinkommen um diese oder angemessene Prozent erhöhen?
Ich wage die Prognose „nein“.
Das Gesetz ist der Anfang und ich bin gespannt wovon!
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt f. Arbeitsrecht

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