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Der Alkoholgehalt kann dazu führen, dass Autofahrer ihren Wagen nicht mehr sicher lenken können. Bei Unfällen drohen hohe Strafen.
Ein Glühwein mit Schuss auf dem Weihnachtsmarkt – warum nicht denken sich viele. Aber Vorsicht ist geboten: Denn beim Glühwein lässt sich nicht immer einschätzen, wie viel Alkohol er tatsächlich enthält. Schon ein Glühwein kann Autofahrer fahruntüchtig machen. Wer alkoholbedingt Fahrfehler begeht oder sogar einen Unfall “baut“, der muss mit einem Strafverfahren und dem Entzug des Führerscheins rechnen. Außerdem müssen Unfallverursacher oftmals mindestens drei Monatsgehälter als Geldstrafe zahlen.
Auch an nächsten Tag denken
Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ohne Unfall bei Ausfallerscheinungen für bis zu drei Monate weg, dazu kommen mindestens 500,00 EUR Euro Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg. Dies unter der Voraussetzung, dass es sich um den ersten Verstoß handelt.
Dieser Grenzwert kann bereits nach dem zweiten Glühwein erreicht sein. Mit einem Alkoholpegel von 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig: Neben dem Führerscheinentzug drohen dann bis zu sieben Punkte und bis zu 3.000,00 EUR Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.
Für Fahranfänger gilt eine strikte Null-Promille-Grenze.
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Sandro Wulf und Ronny Brose

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