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Mit der geplanten Gesetzesänderung will die Bundesregierung der Polizei und den Ordnungsbehörden im Zusammenhang mit Verkehrsbeschränkungen und Fahrverboten weitgehende Eingriffsrechte geben. Dagegen bestehen erhebliche Bedenken.

In diesem Gesetzesentwurf ist die automatische Kennzeichenerfassung durch das Aufstellen und Nutzen von automatisierten Kennzeichenlesegeräte ohne jegliche Begrenzung geplant. Damit sollen sämtliche Fahrer und Fahrzeuge unabhängig davon erfasst werden, ob sie sich rechtmäßig oder rechtswidrig in bestimmten Verkehrszonen bewegen. Zu kritisieren ist auch, das ist keine klare Regelung gibt, wann und in welchem Umfang diese Daten wieder gelöscht werden. Allein die pauschale Löschungsfrist von sechs Monaten dürfte zu lang sein. Zugleich würde über diese Hintertür die für Verkehrsordnungswidrigkeiten geltende Verjährungsfrist von drei Monaten erheblich überschritten werden.

Unakzeptabel ist das Vorhaben mit diesem Gesetzesentwurf die Behörden zu legitimieren, relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen oder die Bilder der Fahrer automatisiert zu erheben, zu speichern und verwenden zu können. Mit dieser Form der Überwachung des Straßenverkehrs und der öffentlichen Räume dürfte eine Grenze überschritten sein, welche die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen erheblich beeinträchtigen.

Der Bundesrat, die so genannte Länderkammer, hat das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz nicht verabschiedet wird. Dazu sollte jeder seine Stimme erheben.

Sandro Wulf
Rechtsanwalt
für die Rechtsanwälte Wulff & Collegen

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