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Durch ein Arbeitsgericht wurde nunmehr entschieden, dass eine Kündigung wegen beleidigender Äußerungen bei Facebook zulässig ist.
Beleidigende Äußerungen eines Auszubildenden oder Arbeitnehmers, die dieser über seinen Arbeitgeber in seinem privaten, für jedermann zugänglichen Facebook-Profil veröffentlicht, können einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
Unabhängig davon, dass die Beleidigung des Arbeitgebers eine Pflichtverletzung darstellt, sollte genau darüber nachgedacht werden, welcher Beitrag für welchen Personenkreis veröffentlicht wird. Wäre der gleiche Beitrag nur für einen begrenzten Personenkreis veröffentlicht worden, wäre das Arbeitsgericht sehr wahrscheinlich zu einer anderen Entscheidung gekommen. Spannend wird auch für die Zukunft sein, ab wieviel „Facebook-Freunde“ ein Beitrag als „öffentlich“ gewertet werden kann.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Arbeitsrecht

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