Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrrad auf einem Gehweg kann es auch zu einer Haftung des Radlers kommen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover, Az.: 562 C 13120/10, muss auch ein Radfahrer sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. In dem zu entscheidenden Fall fuhr ein Kfz aus einer Hofeinfahrt in Richtung Straße und musste dabei einen Gehweg überqueren. Dort kollidierte er mit einem Radfahrer, welcher auf dem Gehweg unterwegs war. Da der Fahrradfahrer unerlaubt und zu schnell auf dem Gehweg gefahren ist, erhielt der Pkw-Führer von dem Radler Schadensersatz für die Beschädigungen an seinem Kfz.
Aus dieser Entscheidung folgt, dass auch Radfahrer sich grundsätzlich an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu halten haben und bei vorschriftswidrigem Handeln Schadensersatz zu leisten ist, wenn es zu Unfällen mit anderen Pkws, Fußgängern oder Radfahrern gekommen ist.
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Fachanwalt für Familienrecht