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Wird jemand durch einen Verkehrsunfall körperlich geschädigt, so stehen ihm verschiedene Ansprüche zu. Diese begrenzen sich nicht nur auf ein Schmerzensgeld und die Verdienstausfallentschädigung. Neben diesen Ansprüchen ist auch der Haushaltsführungsschaden ein erstattungsfähiger Schaden. Das heißt, sollte der Haushalt durch den Mann oder die Frau überwiegend allein geführt worden sein, so kann auch hierfür, sofern keine Ersatzkraft eingestellt wird, ein geldwerter Ersatz verlangt werden. Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens orientiert sich an der Art der erlittenen Verletzung, der Dauer des Ausfalls und der Minderung der Einsatzfähigkeit. In der Summe stellt der Haushaltsführungsschaden eine wesentliche Schadensposition dar, die zu einer erheblichen Aufwertung der übrigen Schadenersatzbeträge führt.
Rechtsanwältin Richter

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