Nachbars Katze füttern oder Babysitten – das haben die meisten schon mal gemacht oder davon profitiert. Manchmal wechselt für diese Nachbarschaftsdienste Geld den Besitzer. Doch nicht in jedem Fall ist das legal.
Eins vorweg: Es gibt keine klare rechtliche Grenze, die genau definiert, wo Nachbarschaftshilfe aufhört und Schwarzarbeit anfängt. Es hängt viel mehr von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Wie der Gesetzgeber Nachbarschaftshilfe definiert
Im eigentlichen Sinne ist Nachbarschaftshilfe als eine Tätigkeit ohne Gegenleistung unter Bekannten zu verstehen. Es fließt also kein Geld. Dennoch sagt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stendal:
Die rechtliche Bewertung ändert sich nicht, wenn dafür ein paar Euro gezahlt werden. Bei den Tätigkeiten müssen aber Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft eindeutig im Vordergrund stehen.
Es handelt sich um eine Leistung, bei der es nicht um Gewinnerzielung geht. Zudem sollte Nachbarschaftshilfe nur eine gelegentliche Tätigkeit darstellen und keine Regelmäßigkeit.
„Nachbarschaft“ ist dabei ein weiter Begriff: Nicht nur Nachbarn im selben Haus, Straßenzug oder Viertel fallen darunter, sondern auch Freunde und Verwandte, die räumlich weiter entfernt wohnen. Je weiter die Entfernung allerdings ist, desto enger muss die Beziehung unter den Personen sein. Außerdem gilt: „Durch die persönliche Bindung fehlt es an der Weisungsgebundenheit des Helfenden“, erklärt Wulf. „Er ist nicht rechtlich verpflichtet, seine Unterstützung nach vom Auftraggeber bestimmten Regeln zu erbringen und er ist bezogen auf die Unterstützungsleistung nicht vom Auftraggeber persönlich abhängig.“
Was Schwarzarbeit eigentlich ist
Schwarzarbeit wird seit 2004 im „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ definiert.
Vereinfacht gesagt wird Schwarzarbeit als die Ausübung einer Tätigkeit verstanden, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Arbeitsrechtler Sandro Wulf
Konkret können das zum Beispiel Verstöße gegen das Steuerrecht oder das Sozialversicherungsrecht sein. In Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe sei der entscheidende Faktor das Geld: „Fließt kein Geld, ist eine Tätigkeit eher als Nachbarschaftshilfe anzusehen“, sagt Sandro Wulf. Ein „kleiner symbolischer Geldbetrag“, der als einmalige Aufwandsentschädigung überreicht werde, sei aber in Ordnung.
Eins vorweg: Es gibt keine klare rechtliche Grenze, die genau definiert, wo Nachbarschaftshilfe aufhört und Schwarzarbeit anfängt. Es hängt viel mehr von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Wie der Gesetzgeber Nachbarschaftshilfe definiert
Im eigentlichen Sinne ist Nachbarschaftshilfe als eine Tätigkeit ohne Gegenleistung unter Bekannten zu verstehen. Es fließt also kein Geld. Dennoch sagt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stendal:
Die rechtliche Bewertung ändert sich nicht, wenn dafür ein paar Euro gezahlt werden. Bei den Tätigkeiten müssen aber Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft eindeutig im Vordergrund stehen.
Es handelt sich um eine Leistung, bei der es nicht um Gewinnerzielung geht. Zudem sollte Nachbarschaftshilfe nur eine gelegentliche Tätigkeit darstellen und keine Regelmäßigkeit.
„Nachbarschaft“ ist dabei ein weiter Begriff: Nicht nur Nachbarn im selben Haus, Straßenzug oder Viertel fallen darunter, sondern auch Freunde und Verwandte, die räumlich weiter entfernt wohnen. Je weiter die Entfernung allerdings ist, desto enger muss die Beziehung unter den Personen sein. Außerdem gilt: „Durch die persönliche Bindung fehlt es an der Weisungsgebundenheit des Helfenden“, erklärt Wulf. „Er ist nicht rechtlich verpflichtet, seine Unterstützung nach vom Auftraggeber bestimmten Regeln zu erbringen und er ist bezogen auf die Unterstützungsleistung nicht vom Auftraggeber persönlich abhängig.“
Fließende Grenzen
Es ist klar, dass die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit fließend sind. Bei der Bewertung einer solchen Leistung werden viele Faktoren berücksichtigt. Arbeitsrechtler Sandro Wulf etwa sagt, dass ein gezahlter Geldbetrag im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nicht dem entsprechen dürfe, was dem ortsüblichen Gegenwert der Leistung durch einen professionellen Dienstleister entspräche. Zudem spiele bei Hilfsleistungen innerhalb der Familie der Verwandtschaftsgrad eine Rolle für die Abgrenzung zur Schwarzarbeit und den fließenden Übergang zur Nachbarschaftshilfe.
Faustregel ist: Eltern, Geschwister und Kinder mit Ehe- und Lebenspartnern zählen zu Angehörigen, die vom Schwarzarbeitsgesetz ausgenommen sind. Alle anderen Personen müssen sich an den gleichen Regeln wie der Freund oder Nachbar messen lassen.
Hilfe vs. Schwarzarbeit: Praktische Beispiele
Was heißt all das nun konkret? Dazu einige Beispiele, davon ausgehend, dass eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Nachbars Katze füttern: Wenn man über einen begrenzten Zeitraum, etwa während des zweiwöchigen Urlaubs des Nachbarn, dessen Katze füttert und dafür einmalig etwas Geld bekommt, gilt das noch als Gefälligkeit: „Wir würden das als Nachbarschaftshilfe einordnen“, sagen Sandro Wulf und sein Kollege Jan Steinmetz. Weitere ähnliche Beispiele seien die Hilfe beim Reparieren des Daches gemeinsam mit dem Nachbarn nach einem Sturmschaden oder das Abschleppen des liegen gebliebenen Autos. Ähnlich sei es bei der Reparatur der tropfenden Heizung eines Bekannten oder wenn man helfe, die Tür des Nachbarn zu öffnen, der seinen Schlüssel verloren hat. Immer, solange der dafür geflossene Geldbetrag unter dem dafür üblichen Stundensatz für diese Leistung liegt.
Babysitten: Eine beliebte Aufgabe unter Schülern und Studierenden, um sich etwas dazuzuverdienen. Doch: „Wenn es sich um eine regelmäßige und nicht nur einmalige Tätigkeit handelt, ist dies keine Gefälligkeit mehr“, bewerten die Arbeitsrechtler Wulf und Steinmetz diesen Fall. Eine solche auf Dauer angelegte Beschäftigung sei sozialversicherungspflichtig und müsse gemeldet werden.
Lampe aufhängen: Wer seinem Nachbarn einmal hilft, eine Lampe anzubringen und dafür ein paar Münzen bekommt, muss sich keine Gedanken um Schwarzarbeit machen. „Anders ist das, wenn man dem Nachbarn jeden Abend oder jedes Wochenende über Wochen hinweg die Elektrizität im gesamten Haus erneuert“, sagen die Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Renovierungsarbeiten: Ähnlich wie mit den lang andauernden Elektroinstallationen verhalte es sich mit größer angelegten Renovierungsaktionen beim Nachbarn.
Baum beschneiden: Zu dieser Dienstleistung – übrigens sogar dann, wenn kein Geld fließt – gibt es eine klare Rechtsprechung. „Das Baumausästen in zwei bis drei Metern Höhe ist unfallversicherungspflichtig, weil eine so riskante Arbeit weit über eine Gefälligkeit für Nachbarn hinausgeht“, so die Anwälte Wulf und Steinmetz.
Fazit
Wer für Gefälligkeiten nichts Bares von Nachbarn, Freunden und entfernten Verwandten annimmt, befindet sich in der Regel im rechtlich unbedenklichen Bereich der Nachbarschaftshilfe. Allerdings ist auch die Dauer beziehungsweise Regelmäßigkeit der Beschäftigung oder das damit verbundene Risiko, wie in den Beispielen beschrieben, ein Faktor, der berücksichtigt werden muss.
Risikoreiche Arbeiten sind nur etwas für Profis, die diese Arbeit versicherungspflichtig bezahlt bekommen sollten. Laut Sandro Wulf kann man sich als Zahlender rein rechtlich vor allem dadurch absichern, sich eine Rechnung des Empfängers geben zu lassen. Außerdem fallen seiner Meinung nach Gutscheine, die im Handel eingelöst werden können, oder Naturalien als Gegenleistung für einen Gefallen in den Bereich der Nachbarschaftshilfe.
Unterm Strich hilft einem wohl vor allem auch das eigene Bauchgefühl: Wo ist ein Obolus für einen Nachbarschaftsdienst annehmbar und wo sind Umfang und Regelmäßigkeit der Leistung und Ausmaß der Bezahlung unverhältnismäßig?