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Am 05.07.2013 wurde nach langwidrigen Verhandlungen das neue Punktesystem beschlossen, dass ab dem 01.05.2014 in Kraft tritt und nur noch für schwere Verkehrsverstöße eine Ahndung vorsieht. Nach über 50 Jahren fand damit eine grundlegende Umgestaltung der Flensburger Verkehrssünderdatei statt.
Das neue System ist übersichtlicher und einfacher nachzuvollziehen. Gab es bisher je nach Schwere des Vergehens 1 bis 7 Punkte, so sind nunmehr maximal 3 Punkte je Vergehen möglich. Die Kehrseite ist allerdings, dass der Führerschein bereits mit 8 Punkten, anstatt bisherigen 18 Punkten entzogen wird.
Dennoch brauchen Führerscheininhaber keinen schnelleren Entzug des Führerscheins befürchten. Zukünftig sollen lediglich Sicherheitsgefährde Vergehen in die Datei aufgenommen werden. Punkte für leichte Ordnungswidrigkeiten, die bisher eine Ahndung erfahren haben, wie z. B. das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette werden gelöscht.
Auch der Abbau von Punkten bleibt möglich. Bei freiwilligem Besuch von Seminaren ist der Abbau von einem Punkt jedoch erst realisierbar, sofern auf der Flensburger Verkehrssünderdatei 5 Punkte angesammelt sind. Dem entgegen können Fahrereignungsseminare ab 6 Punkte im neuen System verpflichtend angeordnet werden. Das zukünftige Punktesystem beinhaltet damit nur noch 3 Punktekategorien, d. h. die Vormerkung (bis zu 3 Punkte- vorher die Punktestufen 1-7), die Ermahnung (4 bis 5 Punkte- vorher Punktestufe 8- 13) sowie die Verwarnung (6 bis 7 Punkte- vorher die Punktestufe 14- 17). Ab 8 Punkten in Flensburg erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Begrüßenswert ist letztlich die getroffene Regelung in Bezug auf die Verjährung. Die gesammelten Punkte verjähren jeweils getrennt und verlängern bei hinzukommen neuer Punkte nicht die Verjährungsfrist. Die Verjährung tritt nunmehr nach 2 1/2 , 5 bzw. 10 Jahren je nach Schwere der Verfehlung ein.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Richter

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