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Neue Grenze – ab Januar 2024 wird der Mindestlohn voraussichtlich von 12,00 Euro auf 12,41 Euro angehoben, so die Entscheidung der Mindestlohnkommission.

Nach den Geringfügigkeitsrichtlinien ergibt sich daraus ab 2024 eine neue Entgeltgrenze für Minijobber, sogenannte geringfügig Beschäftigte.

  1. Welchen maximalen Betrag darf ab 2024 ein geringfügigbeschäftigter Mitarbeiter bekommen?

  1. Welches sind die häufigsten Fehler im Arbeitsverhältnis der Minijober?

  1. Welche Konsequenzen haben diese Fehler?

Darum geht es in diesem Beitrag auch veröffentlicht als Podcastfolge „Einfach Recht“ – Antworten auf Fragen rund ums Arbeitsrecht.

Herzlich willkommen.

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Es geht auf das Ende des Monats November 2023. Wie jedes Jahr erwarten wir zum Beginn des neuen Jahres neue gesetzliche Regeln. Dies sind die Erhöhung des Mindestlohns und sich daraus auswirkende Veränderungen auf andere Regeln im Arbeits- und Sozialrecht.

Zugleich kommt es zunehmend durch Krankheitsfälle und das Fehlen von Mitarbeitern immer wieder zu Mehrarbeit. In solchen Fällen können auch geringfügig Beschäftigte einspringen – allerdings nur in begrenztem Rahmen.

Das geht mit dem Wunsch von Mitarbeitern einher, sich zu ihrem Verdienst aus dem Hauptjob etwas dazu zu verdienen. Egal ob im Handel, Supermarkt oder anderen Bereichen steht dies auf der Tagesordnung.

7,4 Millionen – so viele Menschen üben in Deutschland einen Minijob aus, entweder als Haupt- oder als Zweitjob. Das Beschäftigungsverhältnis ist beliebt bei Arbeitnehmenden wie Arbeitgebern.

Welche gesetzlichen Grenzen dürfen nicht überschritten werden?

Welche Konsequenzen drohen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer bei Nichtbeachtung?

Als gesetzliche Grundlage kommt das

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

zur Anwendung.

Dieses verweist auf die Regelungen im IV. und V. Buch des SGB.

Damit du dir das nicht alles aus den unterschiedlichen Gesetzen zusammensuchen musst, fasse ich das und auf den Kern reduziert zusammen.

 Vorteil der geringfügigen Beschäftigung/Minijob

Die geringfügige Beschäftigung in Deutschland, auch bekannt als „Minijob“, bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine Reihe von Vorteilen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  • Arbeitnehmer müssen keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Das bedeutet, es kommen in der Regel keine Abzüge auf Sie zu. Ebenso muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuer zahlen, es fallen lediglich Pauschalabgaben des Arbeitsentgelts an.
  • Sie genießen grds gleiche gesetzliche Rechte, wie festangestellte Arbeitnehmer. Beispielsweise haben Sie Kündigungsschutz, bekommen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und haben Urlaubsanspruch.
  • Leichterer Nebeneinstieg in einen artfremden Beruf.
  • Fazit: Mehr Netto aus dem Minijob als Nebenjob und eine geringere Belastung mit Abgaben bei gleichen gesetzlichen Rechten wie Vollzeitkräfte. Arbeitgeber können flexibel Auslastungszeiten abdecken.

  Nachteile des Minijobs

  • Was als Vorteil genannt wurde, hat auch Schattenseiten. Dadurch, dass Sie keine Sozialabgaben zahlen, sind die Mitarbeiter nicht aus dem Minijob sozialversichert. Unerheblich, wenn der Minjob nur ein Nebenjob und Zuverdienst ist.
  • Minijober haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • In der Rentenversicherung sind Sie pflichtversichert, davon können Sie sich auf Antrag befreien lassen.
  • Mit einem Verdienst von bis zu 520 Euro im Monat, Stand 2023, sind Sie nicht krankenversichert. Gegebenenfalls müssen Sie sich, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Job ausüben,  freiwillig krankenversichern oder eine Pflichtversicherung abschließen.
  • Fazit: Die Nachteile ergeben sich in der Regel nicht, wenn der Minijob neben dem Hauptjob ausgeübt wird.

Der Gesetzgeber hat Grenzen eingezogen, in denen die beschriebenen Vorteile genutzt werden dürfen. Der Minijob soll keine Konkurrenz zur Vollzeitbeschäftigung sein.

Wer Minijobber beschäftigt, muss sie bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Wenn der Minijober nicht angemeldet ist, liegt eine Schwarzarbeit vor. Das ist auch bei einer privaten Haushaltshilfe so, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft wird. Zugleich können die ärztlichen Behandlungskosten bei einem Unfall vom Arbeitgeber zurückverlangt werden.

Die Parteien eines solchen Minijob-Arbeitsverhältnis müssen sich folgende Fragen beantworten können:

Wie viele Stunden können Minijobber pro Monat maximal arbeiten?

Die maximal mögliche Arbeitszeit von Minijobbern lässt sich aus dem Stundenlohn und der Verdienstgrenze errechnen. Die Formel dafür lautet:

Verdienstgrenze / Stundenlohn = maximale Stundenanzahl pro Monat

 Was ist die Verdienstgrenze?

 Diese ist gesetzlich normiert und beträgt zur Zeit (2023) 520 Euro.

 Sie erhöht sich zum 01.01.2024 auf 538 Euro monatlich.

Für die durchschnittlich mögliche Wochenarbeitszeit muss die monatliche Stundenzahl nochmals durch 4,33 geteilt werden.

Welcher Bruttostundenlohn wird gezahlt?

Welche maximale Arbeitszeit pro Monat ist dann zulässig?

Welche maximale durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche (4,33 Wochen im Monat) ergibt sich daraus?

Beispielhaft ergeben sich für folgende maximale Arbeitszeiten pro Monat bei einer Verdienstgrenze von 520 EUR (Stand: 2023): 

Brutto-Stundenlohn Maximale Arbeitszeit pro Monat Maximale  durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche
12 EUR 43,3 Stunden 10,1 Stunden
16 EUR 32,5 Stunden 7,5 Stunden
20 EUR 26 Stunden 6,0 Stunden

Damit die gesetzliche Grenze eingehalten wird, sollten Arbeitgeber die regelmäßigen Arbeitszeiten kontrollieren. Dieser Hinweis sollte überflüssig sein, da die Arbeitszeiten ohnehin dokumentiert werden müssen. Höre dazu auch die Podcastbeiträge in meiner Podcastbibliothek.

Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?

Grundsätzlich dürfen unbegrenzt viele Minijobs nebeneinander ausgeübt werden. Die meisten Vorteile gelten jedoch nur für den ersten. Auf den zweiten und weitere Minijobs fallen regulär Lohnsteuer sowie Abgaben für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Lediglich von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung sind alle Minijobs befreit.

Arbeitgeber müssen daher vor einer Beschäftigung (über den Personalfragebogen) ermitteln, ob es sich bei dem geplanten Minijob um den ersten oder einen weiteren Minijob des Beschäftigten handelt.

Was passiert, wenn die gesetzliche Grenze überschritten wird?

 Die Geringfügigkeitsgrenze, jährliche Entgeltgrenze, bei der Beschäftigung von Minijober 2023 wird häufig mit 6.240 Euro benannt.

 Danach denken die meisten HR-Abteilungen der Arbeitgeber, dass dieser Betrag durch 12 gleiche Teile zu teilen ist und dann den maximalen Betrag je Monat darstellt, der an den Mitarbeiter gezahlt werden kann. Von diesem darf nicht abgewichen werden? 

Falsch! Hier liegt der häufigste Fehler bei der Anwendung der gesetzlichen Regelung!

 Unvorhergesehene Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Kalendermonaten sind unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro (2023) in dem für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts zu berücksichtigenden Jahreszeitraums nicht überschritten wird. Dabei wird vom Ende des Monats, in dem die Mehrarbeit anfällt, rückwärts laufend ein Zeitjahr betrachtet.

Ein über die Jahresentgeltgrenze hinausgehendes nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist im Monat der Überschreitung bis zum Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro in 2023) möglich und führt nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Kalendermonaten (zwei Entgeltabrechnungszeiträume) innerhalb des Zeitjahres anzusehen. Daraus ergibt sich ein maximaler Jahresverdienst in Höhe des 14-fachen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, aktuell für 2023 also 7.280 Euro.

Für 2024 wäre das dann ein Betrag von 7.532 Euro statt 6.456 Euro.

 Ein unvorhersehbares Ereignis liegt zum Beispiel vor, wenn der Minijobber oder die Minijobberin einen anderen wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitnehmenden vertritt. Gleiches gilt beispielsweise auch, wenn der Minijobber Mehrarbeit leistet, weil ein anderer Arbeitnehmer durch eine Krankheit wegen der Betreuung seiner Kinder oder wegen Quarantäne ausfällt. Aber auch eine leistungsorientierte oder vom Geschäftsergebnis abhängige Prämie ist unvorhersehbar. 

Anders bei Vertretung von Mitarbeitern durch planbaren Urlaub. Hier wäre die Überschreitung der gesetzlichen jährlichen Entgeltgrenze problematisch. 

Wenn diese Grenzen überschritten werden, also der Minijober mehr Geld erhält,  muss der Arbeitgeber reagieren. Andernfalls würde das Arbeitsverhältnis nicht mehr als Minijob sondern als „normales“ Arbeitsverhältnis geführt werden. 

Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass ein Minijob für abgelaufene Beschäftigungszeiträume wegen Überschreitens der Entgeltgrenze nicht vorlag (was der Arbeitgeber aber hätte erkennen müssen), ist rückwirkend eine mehr als geringfügige Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge ist zu beachten, dass ein unterbliebener Abzug der Arbeitnehmeranteile grundsätzlich nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden darf. Hat der Arbeitgeber diesen Zeitpunkt versäumt, muss er diese Beitragsanteile selbst tragen. 

Hat der Arbeitgeber planmäßig und vorsätzlich ein Arbeitsverhältnis als geringfügiges geführt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen, könnte er sich damit strafbar gemacht haben. Die Erfüllung des Straftatbestandes des § 266a StGB kommt in Betracht. Diese sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe vor.

Die Podcastfolge zu dem Thema gibt’s hier:

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen