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Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung schnell verderblicher Waren ist der Widerruf ausgeschlossen. Das OLG Celle definiert eine verderbliche Ware dergestalt, dass sie sich in absehbarer Zeit nach der Versendung aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Vorgangs so verschlechtert, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich ist. Lebende Bäume sind demnach nicht schnell verderblich.
Für den gesunden Menschenverstand ist das keine überraschende Entscheidung. Die Juristen benötigen für diese Erkenntnis mehrere Jahre und mindestens zwei Insanzen.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

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