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Urlaubsabgeltung – Zusage – Kündigungsschreiben
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seiner Entscheidung vom 04.04.2012 geurteilt, dass in einem Kündigungsschreiben aufgenommene und bezifferte Urlaubstage als ein Schuldversprechen des Arbeitgebers anzusehen sind.
Selbst wenn die Anzahl der Urlaubstage aufgrund einer fehlerhaften Angabe als zu hoch angegeben worden sind, ist die Erklärung verbindlich und kann nicht im Nachgang angefochten werden.
Der Arbeitnehmer kann sich auf das mit der Kündigung zu sehende Schuldversprechen hinsichtlich der Urlaubstage verlassen.
für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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