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Weshalb sollte ich die Regulierung meines Verkehrsunfalles einer Rechtsanwaltskanzlei übertragen und nicht der Werkstatt überlassen?
Fast jeder kennt die Situation, in die er gerät, wenn er unverschuldet oder verschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist. Es entstehen viele Fragen und Probleme, die den Alltag und seine Abläufe erschweren und die kurzfristig gelöst werden müssen.
Mit einem Verkehrsunfall stellen sich oftmals nachfolgende Fragen:
Muss ich mein Fahrzeug einem Gutachter vorstellen oder reicht es aus, wenn ich mir einen Kostenvoranschlag einhole?
Kann ich einen Mietwagen in Anspruch nehmen, zu welchen Kosten und wie lange?
Wann kann ich die Reparatur in Auftrag geben oder hat die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Recht, einen eigenen Gut-achter zu stellen?
Wann kann mich die Versicherung verpflichten, dass Fahrzeug zu reparieren oder wann kann ich ein gleichwertiges Ersatz- oder Neufahrzeug erwerben?
Welche der mir entstehenden Kosten übernimmt die Versicherung der Gegenseite bzw. meine eigene Versicherung? …
Die Lösung all dieser Fragen sollte kurzfristig erfolgen, da bei der Falschbeantwortung der Fragen zum einen weitere Schäden drohen und zum anderen weitere Kosten verursacht werden, die nicht von dem Anspruchsgegner oder der eigenen Versicherung erstattet werden. Dies umso mehr, wenn im Streit steht, wer den Unfall verursacht hat und ob eventuell ein Mitverschulden am Unfall vorliegt und somit auch eine Schadensminderung erforderlich ist.
Diese Fragen sollten, um eine auch bei den Gerichten überprüfbare und sichere Antwort zu erhalten, in der Regel qualifizierte Rechtsanwälte beantworten, wie dies auch in unserer Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen möglich ist.
Umso mehr, wie die Kosten der anwaltlichen Vertretung, wenn der Anspruchsgegner den Unfall verursacht hat, von dessen Haftpflichtversicherung oder aber bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung die Rechtsschutzversicherung über-nimmt. Darüber hinaus kann auch mit der eigenen Haftpflichtversicherung korrespondiert werden, um Schadenersatzansprü-che abzuwehren und mit der Haftpflichtversicherung Einvernehmen zu erzielen, dass auf Kosten der Haftpflichtversicherung die Vertretung bei Abwehr des selbstentstandenen Schadens bzw. verursachten Schadens erreicht wird.
Eine Erstberatung in unserer Kanzlei sollte immer in Anspruch. In dieser können die ersten Fragen beantwortet werden und die weitere Vorgehensweise nebst eventuellen Kosten abgestimmt werden kann.
Dennoch ist vermehrt zu verzeichnen, dass mit der Öffnung des Rechtsberatungsgesetzes auch Werkstätten die Unfallregulierung für den Geschädigten anbieten und vornehmen. Was auf den ersten Blick eine einfache und schnelle Lösung darstellt, kann sich im Ergebnis jedoch zu erheblichen Verlusten und finanziellen Einbußen entwickeln.
Dies folgt daraus, dass die Abwicklung durch die Werkstätten in der Regel weder durch juristisch vorgebildete, noch mit einem juristischen Examen ausgebildete, Sachbearbeiter vorgenommen wird. Vielmehr hat die Werkstatt lediglich das Interesse, die durch den Gutachter festgestellten Reparaturkosten in voller Höhe gegenüber dem Anspruchsgegner abzurechnen. Dabei wird die von der Werkstatt ausgeführte Reparatur oftmals preiswerter ausgeführt und dennoch in voller Höhe gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet. Das dann erzielte Plus wird nicht an den Auftraggeber und eigentlichen Geschädigten gezahlt, sondern verbleibt als zusätzlicher Gewinn bei der Werkstatt. Ähnlich verhält es sich mit einem zur Verfügung gestellten Werkstattwagen und den im Gegensatz dazu gegenüber der Versicherung abgerechneten Mietwagenkosten. Die bei neuwertigen Fahrzeugen abrechenbare Wertminderung aufgrund des Unfalls wird oftmals nicht an den Kunden weitergeleitet, sondern wird zur Gewinnmaximierung von der Werkstatt vereinnahmt. So können viele Schadenspositionen, wie eine allgemeine Auslagenpauschale von 25,00 € aufgezählt werden, von denen der Geschädigte bei Beauftragung der Werkstatt oftmals nichts erfährt.
All dies kann bei einer Beauftragung unserer Kanzlei bzw. eines Rechtsanwaltes nicht passieren, weil dieser aufgrund der gegebenen standesrechtlichen Verpflichtungen gehalten ist, sämtliche Vorteile für den Mandanten zu erstreiten und diese an ihn weiterzuleiten.
Der Rechtsanwalt verdient im Ergebnis seiner Tätigkeit durch die gesetzlich oder vertraglich geregelten Gebühren. Er ist nicht gezwungen aus der Unfallregulierung selbst einen Vorteil zu erzielen. Dieser Vorteil soll dem Geschädigten und Mandanten direkt zu Gute kommen. Der Rechtsanwalt ist danach nicht darauf angewiesen an bzw. aus dem Unfall und den erzielten Schadenspositionen seine Tätigkeit zu vergüten, weil ihm eine gesonderte Vergütungsmöglichkeit und Anspruch gegen den Unfallverursacher gegeben ist. Eine solche Abrechnungsmöglichkeit ist den Werkstätten in der Regel nicht gegeben.
Abschließend ist zu bemerken, dass oftmals mit dem Unfallschaden Personenschäden einhergehen. Diese Personenschäden und die Einschätzung eventueller Schmerzensgeldbeträge bzw. die Sicherung der Übernahme von Folgeschäden kann in der Regel nicht durch die Werkstatt vorgenommen werden, weshalb die Korrespondenz eines Rechtsanwaltes sich zu einem späteren Zeitpunkt oftmals dennoch ergibt und damit eine doppelte Kostenbelastung vorliegt.
Wir empfehlen, nach einem Verkehrsunfall in unserer Kanzlei oder bei dem Vertrauensanwalt anzurufen und zumindest eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, wonach anschließend die wichtigsten aufgeworfenen Fragen beantwortet werden können. Damit kann sichergestellt werden, dass neben dem eigentlichen Unfallschaden nicht weitere Schäden entstehen und eine kurzfristige Regulierung möglich ist. Auch hier gilt der oft gebrauchte Leitspruch, wer an der falschen Stelle spart, verliert mehr, als er meint gewonnen zu haben.
Wir freuen uns, wenn wir Sie bei der Lösung Ihrer Probleme unterstützen können und stehen Ihnen mit unseren Fachanwälten und fachspezifizierten und qualifizierten Mitarbeitern gerne zur Seite. Rufen Sie uns bei Fragen einfach an und überzeugen Sie sich.
Mit freundlichen Grüßen
für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Wulf

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen