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(Fast) Jeder, der als Unternehmer tätig ist, hat schon einmal davon gehört: von der „Abmahnung„. Damit macht der Inhaber eines so genannten gewerblichen Schutzrechts, also zum Beispiel einer Marke, eines Designs/Geschmacksmusters, eine Gebrauchsmusters oder eines Patents eine Rechtsverletzung geltend. Der Abmahner fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz. Außerdem soll der abgemahnte Rechtsverletzer Anwaltskosten zahlen.

 

Aber muss ich als Inhaber eines Schutzrechts auf eine mögliche Verletzung meines Rechts immer gleich mit der Keule der Abmahnung reagieren?

Nein!

Ist beispielsweise die Verletzungshandlung nicht ganz eindeutig oder kann ich als Rechteinhaber nicht ganz sicher sein, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine formelle Abmahnung vorliegen, steht mir das Mittel der Berechtigungsanfrage zu.

 

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Anders als eine Abmahnung, die auf eine unmittelbare Rechtsdurchsetzung abzielt, richtet sich die Berechtigungsanfrage lediglich auf eine Stellungnahme des Empfängers zu der vermuteten Rechtsverletzung in Form eines Meinungsaustausches. Die Auskunft soll den Anfragenden in die Lage versetzen, (sicher) beurteilen zu können, ob das festgestellte Verhalten eine Schutzrechtsverletzung darstellt oder nicht.

 

Was spricht für eine Berechtigungsanfrage?

Für den Absender einer Berechtigungsanfrage bietet diese den Vorteil, dass er im Falle seiner Unsicherheit darüber, ob tatsächlich eine abmahnbare Verletzung vorliegt, sein Risiko senken kann: Ist eine Abmahnung nämlich unberechtigt, läuft man als Abmahnender Gefahr, wegen einer so genannten „unberechtigten Schutzrechtsverwarnung“ selbst Schadensersatz an den zu Unrecht Abgemahnten zahlen zu müssen.

 

Was spricht gegen eine Berechtigungsanfrage?

Ein Nachteil für den Versender liegt darin, dass eine Berechtigungsanfrage keinen Kostenerstattungsanspruch des Rechteinhabers begründet. Die mit dem Ausspruch verbundenen Kosten muss man als Rechteinhaber also selbst tragen.

 

Was mache ich am besten, wenn ich eine Berechtigungsanfrage erhalte?

Da man die Berechtigungsanfrage durchaus als eine Vorstufe zur Abmahnung sehen kann, sollten Sie als Empfänger diese auf jeden Fall ernstnehmen. Hat der Anfragende möglicherweise Recht und es liegt tatsächlich eine Schutzrechtsverletzung vor, bietet sich Ihnen vielleicht eine kostengünstige Möglichkeit der Klärung. Möglicherweise können Sie auch eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, ohne dass dies im Rahmen einer kostenträchtigen Abmahnung erfolgt.

 

Haben Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten? Oder ziehen eine Berechtigungsanfrage in Betracht? Dann rufen Sie uns an der schicken uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!

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