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In diesem Beitrag widmen wir uns einer weiteren Frage einer Zuhörerin des Podcasts Einfach Recht.

Ist die pauschale Abgeltung von Überstunden mit der monatlichen Vergütung zulässig?

Unser Arbeitgeber aus dem letzten Beitrag war nicht glücklich damit, dass er nun doch jeden Tag seinen Mitarbeiter die 30 Minuten Rüstzeit bezahlen muss. Das ergab immerhin wöchentlich 2,5 und im Monat mindestens 10 Stunden. Diese Kosten wollte er gerne sparen. Dabei wollte er jedoch nicht die eigentlich geschuldete Arbeitszeit reduzieren.

Also ging er zu seinem Anwalt. Der findige Fachanwalt für Arbeitsrecht bastelte an einer Klausel, die das Ziel des Mandanten ermöglichen sollte.

Im konkreten Fall hat der Mitarbeiter erst dann einen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden, wenn er monatlich mehr als 10 Überstunden gearbeitet hat. Somit sind alle Zeiten bis zu 10 Mehrstunden im Monat mit dem monatlichen Gehalt abgegolten.

Diese Änderung hat er in die Arbeitsverträge aufgenommen und sie zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses gemacht.

Danach hat er angeordnet, dass die Mitarbeiter 15 Minuten vor und nach der eigentlich geplanten Arbeit erscheinen müssen, um den PC hochzufahren und die Arbeitsbereitschaft herzustellen. Also genau das, was mit der arbeitsgerichtlichen Entscheidung vom Arbeitsgericht Magdeburg bemängelt wurde.

Dagegen haben sich Arbeitnehmer gewährt, die diese Kanzlei und das Vorgehen des Arbeitgebers für sittenwidrig hielten.

Der Rechtsstreit ging durch die Instanzen und landete letztendlich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Dieser hat entschieden.

Das Urteil des BAG besagt, dass Klauseln zur pauschalen Vergütung von Überstunden klar und verständlich sein müssen. Arbeitnehmer sollten bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, welche Arbeitsleistung und in welchem zeitlichen Umfang erwartet wird. Gerichte halten in der Regel bis zu 20 Überstunden im Monat für angemessen, doch darüber hinaus könnten Probleme entstehen. Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Es wird empfohlen, Arbeitsverträge auf entsprechende Klausenln zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Falls auch dein Arbeitsvertrag geprüft werden soll oder du andere Fragen zu dem Thema hast: Unser Team Arbeitsrecht der Kanzlei Wulf & Collegen hilft hier gern.

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