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Dann solltest du sofort handeln – und dafür sorgen, dass die Schriften nur lokal eingebunden sind!

Die dynamische Nutzung der Google Fonts wird derzeit in großem Umfang abgemahnt. Es werden Schadensersatzansprüche zwischen 100 bis knapp 500 € gestellt.

Wieso? Die Abmahner werfen den Webseiten-Betreibern einen „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ und einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.

Hintergrund der Abmahnungen ist, dass das LG München mit Urteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20 die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten hat, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden.

Du hast eine Abmahnung bekommen? Ruf uns an oder schick uns eine E-Mail. Wir helfen dir gern!

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