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Ein Urteil (9 AZR 405/99) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt, dass der Urlaub, einmal genehmigt, nicht einfach so widerrufen werden kann. Dieser Gerichtsentscheid sorgt für Klarheit und gibt Arbeitnehmern die Sicherheit, dass ihre wohlverdiente Auszeit geschützt ist.

Worum ging es?

Ein Software-Entwickler hatte seinen Urlaub genehmigt bekommen. Trotzdem versuchte sein Arbeitgeber, ihn wegen dringender Projekte zurück ins Büro zu rufen. Der Arbeitgeber berief sich dabei auf eine vorherige Vereinbarung, dass der Mitarbeiter bei Bedarf seinen Urlaub unterbrechen würde. Als der Mitarbeiter dem nicht nachkam, kündigte der Arbeitgeber fristlos. Doch das Gericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers.

Was sagt das Gericht?

Das Gericht stellte klar, dass einmal genehmigter Urlaub nicht willkürlich durch den Arbeitgeber widerrufen werden kann. Eine Vereinbarung, die vorsieht, dass ein Arbeitnehmer im Urlaub für Arbeitseinsätze verfügbar sein muss, verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz und ist somit ungültig.

Was bedeutet das für dich?

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Erholungsurlaubs. Es zeigt, dass der Schutz der Privatsphäre und Erholungszeit der Arbeitnehmer von grundlegender Bedeutung ist. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, deinen Urlaub ungestört zu genießen, ohne die Sorge, zurückgerufen zu werden.

Fazit

Sichere dir deinen Urlaub, ohne Kompromisse! Dieses Urteil stärkt deine Position gegenüber dem Arbeitgeber und sorgt dafür, dass deine Auszeit auch wirklich eine Auszeit bleibt.

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