Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom ersten Tag an einheitlich geregelt ist. Doch das ist nicht korrekt! In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses übernimmt nicht der Arbeitgeber, sondern unter bestimmten Bedingungen die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung.
Die gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Zahlungspflicht im Krankheitsfall. Laut § 3 Abs. 3 EFZG gilt:
- Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.
- Wird ein Arbeitnehmer vorher krank, hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Stattdessen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, sofern der Arbeitnehmer pflichtversichert ist.
Wer zahlt also in den ersten vier Wochen?
Die gesetzliche Krankenkasse – unter bestimmten Bedingungen!
Das Krankengeld wird gemäß § 47 Abs. 1 SGB V gezahlt und beträgt:
- 70 % des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 % des Nettoverdienstes.
- Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern eine ärztliche Krankschreibung vorliegt.
- Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeit umgehend der Krankenkasse melden, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Achtung: Privatversicherte oder Arbeitnehmer mit einem Tarif ohne Krankengeldanspruch erhalten unter Umständen gar keine Zahlung.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Regelung bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für Arbeitgeber: Keine Kosten für Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen. Vermeidung von unnötigen Fehlzeitenkosten. Dokumentationspflichten beachten, um Missverständnisse mit der Krankenkasse zu vermeiden. Korrekte Lohnabrechnung sicherstellen, um falsche Zahlungen zu verhindern. Arbeitnehmer frühzeitig informieren, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Typische Praxisprobleme – und wie man sie löst
Problem: Arbeitnehmer erwarten Lohnfortzahlung, aber der Arbeitgeber zahlt nicht. Lösung: Klare Kommunikation bereits bei Vertragsbeginn.
Problem: Die Krankenkasse verweigert die Zahlung wegen unklarer Versicherungsverhältnisse. Lösung: Arbeitnehmer sollten frühzeitig prüfen, ob sie Krankengeld erhalten.
Problem: Arbeitgeber zahlen versehentlich Lohnfortzahlung und erhalten keine Erstattung. Lösung: Lohnbuchhaltung sensibilisieren und keine voreiligen Zahlungen leisten.
Fazit: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt tun sollten
Für Arbeitnehmer:
- Prüfe deine Krankenversicherung und deinen Krankengeldanspruch!
- Melde dich im Krankheitsfall sofort bei der Krankenkasse.
- Privatversicherte sollten Zusatzabsicherungen prüfen.
Für Arbeitgeber:
- Beachte, dass die Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen beginnt.
- Sorge für eine korrekte Lohnbuchhaltung.
- Informiere neue Mitarbeiter über die Regelung.
Wichtige Regel zum Mitnehmen: In den ersten vier Wochen zahlt nicht der Arbeitgeber – sondern die Krankenkasse! Aber nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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