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Ihr Titel

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. März 2025 (Az. 4 StR 357/24) sorgt für Aufsehen: Ein Mitarbeiter einer Stadtverwaltung nahm eine außergewöhnlich hohe Abfindung an – und machte sich strafbar. Obwohl ihm der Betrag angeboten wurde, hätte er laut Gerichten erkennen müssen, dass die Zahlung gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstieß. Das Ergebnis: Geldstrafe, Einziehung der Abfindung – und ein Urteil mit Signalwirkung für die Arbeitswelt.

Der Fall: Abfindung trotz Rechtsverstoß angenommen

⟶ Ein Mitarbeiter des Ordnungs- und Gewerbeamts der Stadt Iserlohn einigte sich mit seinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag.
⟶ Dabei bot ihm der Leiter des Personalbereichs eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro an – ungewöhnlich hoch und nicht durch Gegenleistungen gedeckt.
⟶ Obwohl der Arbeitnehmer laut Landgericht Hagen wusste, dass diese Summe gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstieß, nahm er das Geld an.
⟶ Das Gericht ging davon aus, dass er die rechtswidrige Mittelverwendung zumindest billigend in Kauf nahm.

Das Urteil: Geldstrafe und Rückzahlung der Abfindung

⟶ Das Landgericht Hagen verurteilte den Mann wegen Beihilfe zur Untreue zu 120 Tagessätzen à 10 Euro.
⟶ 90 dieser Tagessätze galten wegen Verfahrensverzögerung bereits als vollstreckt.
⟶ Darüber hinaus verfügte das Gericht die Einziehung der Abfindung – also deren vollständige oder teilweise Rückzahlung an die Staatskasse.
⟶ Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Juristische Bewertung: Abfindung kann strafbar sein

⟶ Das Urteil zeigt deutlich: Auch Arbeitnehmer haften strafrechtlich, wenn sie rechtswidrige Leistungen erkennen – und trotzdem annehmen.
⟶ Besonders betroffen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Aber auch Arbeitnehmer in privaten Unternehmen können in der Verantwortung stehen, wenn interne Kontrollmechanismen umgangen werden.
⟶ Überhöhte Abfindungen, Zusatzleistungen ohne Gegenleistung oder bewusste Ausnutzung interner Lücken können zur Beihilfe zur Untreue (§ 27 i. V. m. § 266 StGB) führen.
⟶ Zivilrechtlich droht eine Rückzahlung nach § 812 BGB, strafrechtlich eine Einziehung nach § 73 StGB.

Was Unternehmen und Mitarbeitende jetzt beachten sollten

Für Arbeitgeber:

  • Abfindungen klar dokumentieren und rechtlich prüfen

  • Haushaltsrechtliche Vorgaben und interne Budgets beachten

  • Transparente Entscheidungsprozesse etablieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden

Für Arbeitnehmer:

  • Großzügige Abfindungsangebote kritisch prüfen

  • Im Zweifel vor Vertragsunterzeichnung rechtlichen Rat einholen

  • Rückfragen stellen, wenn Zahlungen ungewöhnlich hoch erscheinen

Fazit: Auch Arbeitnehmer tragen Verantwortung

Das Urteil des BGH macht unmissverständlich klar: Nicht nur der zahlende Arbeitgeber kann sich strafbar machen, sondern auch der Arbeitnehmer. Wer offensichtlich unrechtmäßige Leistungen annimmt, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung – und muss mit Rückzahlungen rechnen.

Zivilrecht, Strafrecht und Haushaltsrecht treffen im Arbeitsleben häufiger zusammen, als viele denken. Sicherheit schafft nur ein rechtlich geprüfter und verantwortungsbewusster Umgang – auf beiden Seiten des Schreibtischs.

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Rechtsanwalt | Sandro Wulf

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