Die Arbeitswelt von morgen – wie wird sie aussehen? Werden klassische Arbeitnehmer bald der Vergangenheit angehören?
Eine aktuelle Studie prognostiziert, dass bis 2025 über 43 Millionen Menschen in Europa nicht mehr als Arbeitnehmer tätig sein wollen, sondern als Soloselbstständige. Doch was bedeutet das für uns und wie versucht der europäische Gesetzgeber, dieser Entwicklung mit neuen Richtlinien entgegenzusteuern?
Zunächst aber eine komplexe und stets aktuelle Frage:
Wie unterscheiden sich Arbeitnehmer und Selbstständige?
Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen ist nicht nur juristisch, sondern auch praktisch von großer Bedeutung. Sie beeinflusst, ob die Regelungen zum Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen und somit den sozialen Schutz und die rechtlichen Verpflichtungen. Trotz gesetzlicher Grundlagen und Gerichtsurteilen bleibt dieses Themenfeld von Rechtsunsicherheiten geprägt.
§ 611a BGB – Gesetzliche Grundlage und Probleme
Der § 611a BGB definiert im deutschen Arbeitsrecht den Arbeitsvertrag und hebt dabei auf die persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit ab. Diese Begriffe haben sich jedoch als missverständlich erwiesen. Moderne Arbeitsformen wie die Plattformarbeit werfen neue Fragen auf und erschweren die klare Einordnung.
Die Crowdworker-Entscheidung des BAG
Am 1. Dezember 2020 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der sogenannten Crowdworker-Entscheidung neue Unklarheiten geschaffen. Es ging um die Frage, ob Plattformarbeiter, die Aufträge über Online-Plattformen annehmen, als Arbeitnehmer einzustufen sind. Das BAG entschied, dass Crowdworker unter bestimmten Bedingungen als Arbeitnehmer gelten können, was die ohnehin komplexe Abgrenzung noch schwieriger macht.
Die Plattformarbeits-Richtlinie und deren Kritik
Mit der geplanten Plattformarbeits-Richtlinie der EU soll die Statusabgrenzung von Plattformarbeitern vereinfacht werden. Ein Vermutungstatbestand zugunsten der Arbeitnehmereigenschaft soll eingeführt werden, um die rechtliche Stellung von Plattformarbeitern zu stärken. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Überregulierung Neuerungen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt behindern könnte.
Rechtsunsicherheiten und Ausblick
Trotz gesetzlicher Regelungen und Gerichtsurteilen bleibt die Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen ein schwieriges Thema. Sowohl der deutsche als auch der europäische Arbeitnehmerbegriff bedürfen einer präziseren Definition und Nachvollziehbarkeit. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Rechtsprechungen zu einer klareren Einordnung des Arbeitnehmerstatus führen.
Fazit
Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem wird in Zukunft noch wichtiger und schwieriger. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Frage, ob das spezielle Arbeitsrecht oder das allgemeine Zivilrecht zur Anwendung kommt. Dies betrifft nicht nur Juristen und Vertragsparteien, sondern auch den Staat, der ein Interesse daran hat, eine große Anzahl von Arbeitnehmern zu statuieren, die in die Sozialkassen einzahlen.
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