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In seinem Urteil vom 27. Januar 2010 (Az. VIII ZR 159/09; bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht) hat der BGH entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung  wegen des Wohnbedarfs einer Nicht des Vermieters wirksam ist. Auch Nichten und Neffen seien so eng mit dem Vermieter verwandt, dass es nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung bestehe. Der VIII. Zivilsenat hat hierdurch den lange umstrittenen Personenkreis des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB konkretisiert und die Rechte des Vermieters gestärkt.

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