Im August 2023 hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gefällt, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen brisant ist. Es geht darum, ob Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit verpflichtet sind, dienstliche Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Besonders in Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten sorgt dieses Urteil für viel Gesprächsstoff.
Der Fall: Notfallsanitäter in der Pflicht
Ein Notfallsanitäter, der regelmäßig für „Springerdienste“ eingeteilt wurde, erhielt seine Einsatzzeiten oft erst kurzfristig per SMS. An zwei Tagen, dem 8. April und dem 15. September 2021, bemerkte er diese Nachrichten nicht rechtzeitig und erschien nicht pünktlich zur Arbeit. Der Arbeitgeber wertete dies als unentschuldigtes Fehlen, zog Stunden ab und erteilte eine Abmahnung. Der Mitarbeiter klagte, forderte die Gutschrift der abgezogenen Stunden und die Entfernung der Abmahnung.
Die Entscheidung: Verantwortung auch in der Freizeit
Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und stellte klar, dass der Arbeitnehmer verpflichtet war, auch in seiner Freizeit Weisungen des Arbeitgebers zur Kenntnis zu nehmen, sofern diese auf zumutbare Weise übermittelt wurden – in diesem Fall per SMS. Diese Verpflichtung zur Erreichbarkeit sei eine Nebenpflicht, die mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsleistung verknüpft ist.
Konsequenzen für den Arbeitsalltag
Arbeitgeber können nun darauf vertrauen, dass ihre Mitarbeiter auch in der Freizeit für dienstliche Mitteilungen erreichbar sind, sofern dies im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Regelungen vorgesehen ist. Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass sie auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten dienstliche Mitteilungen rechtzeitig wahrnehmen – eine zusätzliche Verpflichtung, die vor allem in Berufen mit häufigen kurzfristigen Änderungen belastend sein kann.
Fazit
Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringt Klarheit, aber auch zusätzliche Verantwortung für Arbeitnehmer: Erreichbarkeit in der Freizeit ist keine Option mehr, sondern Pflicht, wenn es der Arbeitsvertrag verlangt. Arbeitgeber sollten jedoch transparent kommunizieren, wann und wie diese Erreichbarkeit gefordert wird.
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