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Hast du schon gehört, dass Tesla angeblich seine Mitarbeiter zu Hause besucht, wenn sie krankgeschrieben sind? Ziel ist es, mit den Betroffenen über ihren Gesundheitszustand zu sprechen und herauszufinden, wie der Arbeitgeber unterstützen kann, damit sie möglichst bald wieder zur Arbeit kommen. Doch wie sieht das rechtlich aus: Musst du deinen Chef in deine Wohnung lassen oder kannst du einfach die Tür geschlossen halten?

Grundsätzlich gilt: Wenn du krankgeschrieben bist, bist du nicht verpflichtet, dich mit deinem Chef oder der Personalabteilung zu unterhalten. Du kannst freundlich mitteilen, dass du das Gespräch erst nach deiner Genesung führen möchtest. Der Chef hat kein Recht darauf, dich während deiner Krankschreibung zu einem Gespräch zu zwingen.

Falls dein Chef das unhöflich findet und dir daraus Nachteile, wie etwa arbeitsrechtliche Sanktionen, drohen, kannst du dagegen vorgehen. Sollte dein Arbeitgeber allerdings Zweifel an deiner Krankschreibung haben und begründeten Verdacht auf ein Fehlverhalten hegen, könnte er in Ausnahmefällen einen Detektiv beauftragen, um die Situation zu überprüfen. Eine allgemeine Überwachung ist jedoch unzulässig.

Was würdest du tun? Würdest du das Gespräch mit deinem Chef suchen oder lieber die Tür zulassen? Diese Frage ist nicht nur spannend, sondern auch wichtig für den Schutz deiner Privatsphäre.

Schau dir gern unser YouTube Video zu dem Thema an. So bist du bestens informiert, wie du im Krankheitsfall mit deinem Chef umgehen kannst.

Hast du Fragen zu diesem Thema oder benötigst rechtlichen Rat? Unser erfahrenes Team steht dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung!

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