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Im Rechtsverkehr gibt es klare Regeln, was als „neu“ gilt – sowohl bei Fahrzeugen als auch bei Einzelteilen wie Felgen. Aber wann ist eine Felge tatsächlich neu und was bedeutet „Neuwagen“ rechtlich? Diese Fragen beschäftigen immer wieder die Gerichte, wie auch zwei interessante Urteile zeigen.

Im Fall einer bei eBay als „Neu, aus Demontage“ angebotenen BMW-Felge entschied das Amtsgericht München (Az. 161 C 23096/23), dass eine solche Felge nicht mit einer unbenutzten, neuen Felge gleichzusetzen ist. Der Kläger, der die Felge bei einem Händler für 199,11 € erwarb und später eine neue Felge direkt von BMW kaufen musste, wollte die Mehrkosten erstattet bekommen. Doch das Gericht wies die Klage ab. Der Grund: Eine Felge, die bereits montiert war, gilt nicht als „neu“, selbst wenn sie unbeschädigt ist.

Ähnlich ist die Rechtsprechung beim Thema „Neuwagen“. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.10.2003 – VIII ZR 227/02) hat dazu klare Kriterien festgelegt:

  1. Das Fahrzeug muss fabrikneu sein: Es darf nicht länger als 12 Monate ungenutzt beim Händler stehen, um nicht als „gebraucht“ zu gelten.
  2. Keine Nutzung: Das Fahrzeug darf weder für Probefahrten noch anderweitig genutzt worden sein.
  3. Keine Mängel: Der Wagen darf keine Alterserscheinungen oder Schäden aufweisen.

In einem Fall entschied der BGH, dass ein Auto, das bis zu 12 Monate ungenutzt stand und keine Mängel aufweist, immer noch als Neuwagen betrachtet werden kann. Wichtig ist dabei, dass das Fahrzeug keinerlei Gebrauchsspuren hat.

Fazit: Ob eine Felge oder ein Auto „neu“ ist, hängt von strengen rechtlichen Kriterien ab. Für Verbraucher bedeutet das, genau hinzusehen, wenn „neuwertig“ oder „neu, aus Demontage“ angeboten wird.

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