Weihnachtsmärkte, Advent und Lichterglanz: Das Jahresende rückt näher und die Belegschaften vieler Unternehmen treffen sich zu Weihnachtsfeiern. Erleiden Betriebsangehörige dabei einen Unfall, sind sie grundsätzlich versichert. Auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause genießen die Mitarbeiter Versicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Wenn jedoch Alkohol als Unfallursache im Spiel war, kann der Versicherungsschutz entfallen.
In diesem Sinne viel Spass auf den Weihnachtsmärkten und -feiern.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht