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Stell dir vor, du hast gerade die Kündigung bekommen und dir direkt einen neuen Job gesucht, um finanziell abgesichert zu bleiben. Doch dann stellt sich heraus, dass deine Kündigung unwirksam war. Was passiert mit deinem Urlaub? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZR 230/22) sorgt jetzt für Aufsehen.

Das Urteil legt fest, dass ein Arbeitnehmer, der nach einer unwirksamen Kündigung eine andere Stelle antritt, Urlaubsansprüche sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber haben kann. Allerdings soll damit die Zahl der Urlaubstage nicht automatisch verdoppelt werden. Das Gericht entschied, dass die Urlaubstage, die beim neuen Arbeitgeber gewährt wurden, auf die Ansprüche beim alten Arbeitgeber angerechnet werden müssen.

Aber warum ist das wichtig? Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei einer solchen Überschneidung nicht doppelt Urlaub nehmen können, was fair für Arbeitgeber ist. Gleichzeitig schützt das Urteil Arbeitnehmer vor dem Verlust ihrer berechtigten Urlaubstage.

In unserer aktuellen Podcastfolge tauchen wir tiefer in die rechtlichen Feinheiten dieses Urteils ein. Wir beleuchten die Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und was das für zukünftige Fälle bedeutet. Hör schnell rein, um mehr über die juristischen Hintergründe zu erfahren und zu hören, wie dieses Urteil den Arbeitsalltag beeinflusst.

Der Podcast bietet dir spannende Einblicke und praxisnahe Tipps. Verpasse nicht die Chance, dein Wissen zu erweitern und bei diesem hochaktuellen Thema mitreden zu können!

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