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In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landgericht München I einen Mobilfunkanbieter wegen irregulärer Verkaufspraktiken am Telefon verurteilt (Urteil vom 22.04.2024 – 4 HK O 11626/23). Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt ein klares Zeichen gegen unlautere Geschäftspraktiken.

Hintergrund des Urteils

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen den Mobilfunkanbieter geklagt, weil dessen Mitarbeiter potenzielle Kunden im Rahmen von Werbeanrufen noch während des Gesprächs dazu aufforderten, den Vertragsabschluss per Bestätigungs-Link in einer E-Mail zu bestätigen. Dies verstößt laut dem Gericht gegen § 54 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Informationspflichten für den Abschluss von Mobilfunkverträgen regelt.

Kernpunkte der Entscheidung

Das LG München I stellte klar, dass Verbraucher ausreichend Zeit benötigen, um ein Angebot gründlich zu prüfen, bevor sie einen Vertrag abschließen. Der direkte Vertragsabschluss während eines Werbeanrufs nimmt den Verbrauchern diese Möglichkeit und widerspricht dem Sinn und Zweck des § 54 TKG. Diese Norm soll sicherstellen, dass Verbraucher alle wesentlichen Vertragsinhalte kennen und eine informierte Entscheidung treffen können.

Auswirkungen auf die Praxis

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Praktiken von Telekommunikationsanbietern. Es sendet ein starkes Signal, dass die Rechte der Verbraucher geschützt werden müssen und unlautere Geschäftspraktiken nicht geduldet werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verkaufsprozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und den Verbrauchern genügend Zeit zur Prüfung der Angebote einräumen.

Weitere Meldungen von Verbrauchern deuten darauf hin, dass solche Praktiken auch bei anderen Telekommunikationsanbietern vorkommen. Das Urteil des LG München I könnte daher als Präzedenzfall dienen und zu weiteren Klagen führen.

Fazit

Das Urteil des LG München I gegen den Mobilfunkanbieter ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte und zur Sicherstellung fairer Geschäftspraktiken. Verbraucher sollten stets die Möglichkeit haben, Angebote in Ruhe zu prüfen und informierte Entscheidungen zu treffen – ein Grundsatz, der durch dieses Urteil eindrucksvoll bestätigt wurde.

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