Ehebruch ist im Zivilrecht heute weitgehend folgenlos – strafbar ist er schon lange nicht mehr. Doch für Soldaten der Bundeswehr gelten andere Regeln. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 22.01.2025 – 2 WD 14.24) macht deutlich: Ehebruch kann disziplinarrechtlich relevant sein, wenn er das Vertrauen innerhalb der Truppe beeinträchtigt.
Ehebruch unter Kameraden: Der Ausgangsfall
Ein Hauptfeldwebel begann eine Beziehung mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten – beide dienten im selben Bataillon. Der betroffene Ehemann hatte die gemeinsame Wohnung zwar verlassen, befand sich aber lediglich in „vorläufiger Trennungsabsicht“. Rechtlich bestand die Ehe weiter.
Die Affäre wurde innerhalb der Einheit bekannt und sorgte für Spannungen. Das dienstliche Miteinander war belastet – mit der Folge, dass der Ehebruch zum Auslöser eines Disziplinarverfahrens wurde.
Ehebruch als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht
Gemäß § 12 Soldatengesetz (SG) sind Soldaten verpflichtet, die Würde, Ehre und Rechte ihrer Kameraden zu achten. Diese sogenannte Kameradschaftspflicht kann auch durch private Verhaltensweisen verletzt werden, wenn sie das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Truppe gefährden.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar:
Ein Ehebruch innerhalb derselben Einheit stellt eine Verletzung der Kameradschaftspflicht dar – mit dienstrechtlichen Konsequenzen.
Gerade in hierarchischen Strukturen wie der Bundeswehr ist das Vertrauensverhältnis zwischen Kameraden elementar für die Einsatzbereitschaft und Disziplin.
Ehebruch trotz Irrtum: Sanktion bleibt bestehen
Der Hauptfeldwebel verteidigte sich mit dem Hinweis, er sei davon ausgegangen, die Ehe seines Kameraden sei bereits gescheitert. Das Gericht räumte ein, dass dieser Irrtum glaubhaft sei – aber vermeidbar.
Die Folge: Trotz des Irrtums hielt das BVerwG eine Kürzung der Dienstbezüge für gerechtfertigt. Der Ehebruch wurde somit auch dienstrechtlich geahndet.
Fazit: Ehebruch bleibt Privatsache – aber nicht für Soldaten
Im öffentlichen Dienst – insbesondere in der Bundeswehr – kann Ehebruch mehr als ein moralisches Problem darstellen. Wenn private Beziehungen dienstliche Abläufe oder das Kameradschaftsverhältnis stören, drohen Sanktionen. Die Bundeswehr misst dem Vertrauen innerhalb der Truppe besondere Bedeutung zu – und nimmt dabei auch auf das private Verhalten Rücksicht.
Was Soldaten beachten sollten:
- Persönliche Beziehungen innerhalb der Einheit bergen rechtliches Risiko.
- Ehebruch kann gegen die Kameradschaftspflicht verstoßen.
- Disziplinarmaßnahmen sind möglich, selbst wenn kein Dienstvergehen im klassischen Sinn vorliegt.
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