In einer kürzlichen Entscheidung des Finanzgerichts Köln wurde bestätigt, dass Finanzämter berechtigt sind, Investitionsabzugsbeträge für Photovoltaikanlagen, die rückwirkend ab dem Jahr 2022 steuerbefreit wurden, rückgängig zu machen. Dies folgt einem Urteil in Bezug...
Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlagen
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