Was ist eine Druckkündigung?
Die Druckkündigung ist keine eigene Kündigungsart, sondern ein Sonderfall der verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung. Sie spielt dann eine Rolle, wenn Dritte – zum Beispiel Kolleginnen, Kollegen oder auch Kunden – den Arbeitgeber massiv unter Druck setzen und verlangen, dass ein bestimmter Mitarbeiter gekündigt wird.
Rechtliche Voraussetzungen
Das Bundesarbeitsgericht hat sehr hohe Anforderungen aufgestellt. Damit eine Druckkündigung wirksam ist, müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:
- Massiver äußerer Druck: Es müssen erhebliche Nachteile für den Betrieb drohen, etwa Streiks, Massenkündigungen oder ein Zusammenbruch des Betriebsklimas.
- Zumutbare Alternativen: Der Arbeitgeber muss vorher alle Möglichkeiten geprüft haben, zum Beispiel Gespräche, Vermittlungen, Umsetzungen oder Schutzmaßnahmen.
- Ultima Ratio: Die Kündigung darf wirklich nur das letzte Mittel sein.
Ohne diese drei Punkte ist eine Druckkündigung unwirksam.
Wie wahrscheinlich ist eine wirksame Druckkündigung?
Die Chancen sind sehr gering, denn die Gerichte prüfen streng. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie jede Alternative versucht haben. Ein bloßer Hinweis auf „Gruppendruck“ oder „nicht mehr tragbar“ reicht nicht aus.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 15.12.2005 – 2 AZR 148/05) und auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2025 – 10 SLa 687/24) betonen:
„Der Arbeitgeber darf sich nicht ohne Weiteres dem Willen Dritter beugen.“
Druckkündigung oder Auflösung – welche Lösung ist sinnvoll?
Wenn das Betriebsklima dauerhaft gefährdet ist, kann eine Druckkündigung zwar die letzte Option sein. Dennoch ist oft ein Auflösungsvertrag oder ein professionelles Konfliktmanagement die bessere Lösung. Damit lassen sich langwierige Prozesse und hohe Risiken vermeiden.
Fazit
Die Druckkündigung ist kein Joker im Arbeitsrecht. Vielmehr handelt es sich um ein riskantes Mittel, das Arbeitgeber nur mit Vorsicht einsetzen sollten. Dokumentieren Sie daher jeden Schritt, prüfen Sie immer Alternativen und holen Sie rechtzeitig juristischen Rat ein.
➡ Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Sie eine Druckkündigung aussprechen. So vermeiden Sie Fehler und hohe Prozessrisiken.
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