Am 27. Juli 2025 war unser Arbeitsrechtler Lars Hänig zu Gast beim MDR Sachsen-Anhalt. Thema des Interviews: Gibt es eigentlich Hitzefrei im Büro?
Die kurze Antwort: Nein, einen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es nicht. Aber die lange Antwort lohnt sich – denn Arbeitgeber stehen bei großer Hitze in der Pflicht, ihre Beschäftigten zu schützen.
Hitzefrei im Büro ist kein Anspruch – aber Schutz ist Pflicht
Auch wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, die direkt „Hitzefrei im Büro“ zusichert, ist der Arbeitgeber rechtlich nicht aus dem Schneider. Er ist verpflichtet, Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten zu minimieren – das ergibt sich insbesondere aus:
- § 618 BGB (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers)
- Arbeitsschutzgesetz (Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung)
- Arbeitsstättenverordnung (Mindestvorgaben für Sicherheit und Gesundheit)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 – Raumtemperatur)
Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Außentemperatur und betreffen alle Arbeitsplätze – vom Büro bis zur Werkstatt.
Hitzefrei im Büro: Welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen müssen
Je nach Temperatur können Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen verpflichtet sein, um die Belastung durch Hitze im Büro zu reduzieren. Die ASR A3.5 nennt unter anderem:
- Sonnenschutz durch Rollos oder Jalousien (auch nachts geschlossen)
- Ventilatoren oder mobile Klimageräte
- zusätzliche Trinkpausen und Bereitstellung von Wasser
- Gleitzeit oder HomeOffice, sofern möglich
- gelockerte Kleidungsvorgaben, wenn keine Sicherheitsvorgaben entgegenstehen
Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt von den Umständen am Arbeitsplatz ab – pauschale Lösungen gibt es nicht.
Hitzefrei im Büro gilt auch im HomeOffice
Oft übersehen: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet nicht an der Haustür. Wer im HomeOffice arbeitet, hat grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Schutz vor übermäßiger Hitze. Auch hier muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung tätig werden – etwa durch Ausstattung, Beratung oder Anpassung der Arbeitszeit.
Kein Hitzefrei im Büro – aber draußen gelten strengere Regeln
Für Beschäftigte im Freien – etwa im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft – gelten zusätzlich zu den allgemeinen Arbeitsschutzvorgaben verschärfte Anforderungen. Die gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu die Handlungshilfe „Arbeiten unter der Sonne“ veröffentlicht. Darin empfohlen werden:
- Sonnensegel, mobile Arbeitszelte, Schutzplanen
- UV-Schutzkleidung und Kopfbedeckung mit Nackenschutz
- klimatisierte Kabinen und Schattenplätze für Pausen
- Sonnenschutzmittel und gezielte Aufklärung
Auch hier gilt: Der Arbeitgeber muss proaktiv Maßnahmen ergreifen – bloße Hinweise auf hohe Temperaturen genügen nicht.
Hitzefrei im Büro: Was tun, wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt?
Beschäftigte sollten zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen – oder sich an den Betriebsrat wenden. Führt das nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsschutzbehörde zu beschweren. Eine solche Beschwerde ist gesetzlich geschützt und darf keine arbeitsrechtlichen Nachteile zur Folge haben.
Ein „Hitzestreik“ – also das Zurückhalten der Arbeitsleistung – ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht und der Arbeitgeber trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft.
🎙️ Das vollständige MDR-Interview mit Rechtsanwalt Lars Hänig vom 27.07.2025 findest du hier:
🔎 Du hast Fragen zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz oder möchtest als Arbeitgeber rechtssicher handeln?
Wir beraten dich gern zu allen arbeitsrechtlichen Pflichten bei sommerlicher Hitze – sowohl im Büro als auch bei Tätigkeiten im Freien.
Unser erfahrenes Team steht dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung!
Du findest uns auch auf Instagram und Facebook. Oder schick uns einfach eine E-Mail oder ruf uns an.